22.09.06 11:13
Hallo,
wer von Euch hat eine GEZ-Gebühr Befreiung ?
Bzw,wer hat das Merkzeichen RF und welche Vorraussetzungen brauch derjenige,um diese zu bekommen.
Danke,für Eure zahlreichen
Antworten.
Forschung - ist die beste Medizin !
22.09.06 12:08
RF
Das Merkzeichen RF weist die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach.
Dieses Merkzeichen erhalten Menschen, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich nicht teilnehmen können. Außerdem muß der GdB mindestens 80 betragen. Voraussetzung ist zusätzlich, daß auch mit Hilfe von Begleitpersonen und technischen Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Inkontinenzartikeln) eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht möglich ist. Es genügt nicht, daß sich nur die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen - bestimmter Art - verbietet, sondern es muss allgemein unmöglich sein, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen.
Außerdem erhalten das Merkzeichen RF Blinde und Sehbehinderte mit einem GdB von mindestens 60 wegen der Sehbehinderung sowie Hörgeschädigte mit einem GdB von mindestens 50 wegen der Hörbehinderung.
Bitte beachten Sie: Bestimmte Personen mit geringem Einkommen können auch ohne Merkzeichen RF von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden.
10.12.06 18:02
Ich bin selber nicht behindert aber meine Verlobte. Sie hat ein RF im Ausweis und eine Befreiung trotzdem bekommt sie immer wieder Post von der GEZ weil diese ihr Geld haben will. Folglich, die kapieren es einfach nicht.
11.12.06 00:21
Komisch mein Vater hat auch RF und 100 % , er hatte einen Schlaganfall, kann zwar selber gehen, aber der rechte ARM ist gelähmt und er hat KEINE Befreiung bekommen. Wurde Er übers Ohr gehauen ?? Bitte um Antworten
11.12.06 19:02
Auf jeden Fall! Ich habe grade mein Schatz -wie gesagt selber behindert (fast blind) - gefragt. Sie kennt sich da aus weil sie sich sehr für ihre Rechte interessiert. Und es ist so das du mit dem RF im Ausweis in jedem Fall die GEZ befreiung bekommst. Ich weiss aber auch das sich die GEZ da immer gerne querstellt. Ich würde sagen einfach mal an das zuständige Amt wenden (dies ist Meistens das Versorgungsamt) dort über die derzeitige Gesetzeslage informieren und einen Rat über euer Anliegen inholen und gegebenfalls weitere Anträge stellen!
Gruss der Sandienst
11.12.06 20:38
Wenn das Merkzeichen "RF" vorhanden ist, hat man Anspruch auf die Befreiung. Den Antrag zur Befreiung kann man sich im Internet runterladen.
11.12.06 20:38
Das Versorgungsamt hat damit nix zu tun, die stellen nur den Schwerbehindertenausweis aus. Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist DIREKT bei der GEZ zu stellen.
12.12.06 00:25
Das war ja auch nicht gemeint! ABER, das Versorgungsamt vergibt auch mit dem Ausweis ja auch die Zeichen, wen dann sich also die GEZ querstellt und meint: nö is nicht, kann man das dem Versorgungsamt melden und die schalten sich ein und hauen der GEZ auf die Finger. Zumindestens ist das bei unserem V-amt so! Wenn das woanders anders ist erzählen!
17.12.06 01:31
OOoo Sorry ich habe mich vertan bei meinem Vater steht einmal ein G und ein B mit 100 % , hat er dann auch noch ein Befreiungsrecht?
17.12.06 21:14
Nein es sei den er erfüllt die anderen bedingungen! Wenig geld (Harz IV-Empfänger) usw.
18.12.06 00:52
Er ist früh Rentner wegem einen Schlaganfall, deshalb auch die 100%! Er bekommt ein wenig Wohngeld. Aber nicht harz 4 oder sowas.
18.12.06 01:15
informier dich bei doch mal bei dir im ort! Hier machen z.B. die Bürgerbüros (in manchen städten auch Bürgeramt genannt) auch die annahme und bearebitung von GEZ-Befreiung. Wenn es sowas bei dir gibt (weiss ja net wo du herkommst) dann erkundige dich einfach mal dort wie genau die Bedingungen stehen!
Gruss der Sandienst
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