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07.01.08 00:44
Hi @ Alll ! 
Ich hab mal wieder ne blöde Frage :
Es gibt ja inzwischen schon die grüne Plaketen-Pflicht für einige Städte... Feinstaub usw. Ihr wisst schon, was ich meine !?! ..
Aber was is mit uns Behinderten/Rollifahreren die noch uralt Autos fahren....

Gibt's da irgenwelche Sonderregelungen oder Sammelklagen - gibst da noch ne Chance unser altes Auto zu behalten...

**Lieben Gruss,
Anke und ihr 16 Jahe alter Golf
**
07.01.08 02:24
Hallo Anke,
wenn Du einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "H", "aG" oder "BL" hast, bist Du von der Plakette befreist. Wenn Du Rollifahrerin bist, hast Du "aG" bestimmt im Ausweis stehen.
Liebe Grüße, Laura-Jennifer
07.01.08 02:32
Hallo Anke,
klicke mal auf www.dekra.de und dann weiter auf "zu den Umweltzonen". Da findest Du alle Informationen.
Liebe Grüße, Laura-Jennifer
11.02.08 13:09
ein hallo an euch,
ich bin auch gehbehindert und das ist auch in meinem ausweis vermerkt worden. darin steht 100gdb mit merkmal gb. gb bedeutet das ich in ständiger begleitung sein soll! aber eine plakette brauche ich trotzdem? parken auf normalen parkplätze muss ich obwohl ich nicht richtig aus meinem fahrzeug aussteigen kann, ich bekomme einfach nicht das recht auf behindertenparkplätze zu parken? wohlbemerkt gb und 100 gdb!!!! warum dürfen wir das alles nicht? das macht mich nachdenklich.
11.02.08 13:38
gb bedeutet das ich in ständiger begleitung sein soll!
falsch: gb bedeutet gehbehindert
"begleitperson erforderlich" wäre ein B vorne im ausweis.
parken auf normalen parkplätze muss ich obwohl ich nicht richtig aus meinem fahrzeug aussteigen kann, ich bekomme einfach nicht das recht auf behindertenparkplätze zu parken? wohlbemerkt gb und 100 gdb!!!!
frag bei deiner stadtverwaltung nach, mit 100% bekommst du sicher nen parkausweis!
lg

17.02.08 12:20
hallo is fröchle,
ich habe den ausweis schon erhalten. verstehe aber den zweck nicht ganz? ich kann mich doch nicht einfach auf halteverbotplätze parken oder nichts bezahlen auf gebührenpflichtige parkplaätze die eh so eng sind zum aussteigen. ich habe auch keine genaue beschreibung über den parkausweis erhalten! schade ist es auch das der ausweis in vielen bundsländern nicht zählt!? wer weiss den mehr darübe und kann mich informieren?
lieben gruß
18.02.08 11:27
Hallo,
"begleitperson erforderlich" wäre ein B vorne im ausweis.
in den neuen Ausweisen (ab 12/06 !! )steht zum Merkzeichen "B" :
Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.
Ich entscheide also,wenn ich eine Begleitperson benötige.
Mit einigen Ordnungshütern mußte ich schon sehr diskutieren,über die Auslegung der Erforderlichen Begleitperson.
ich kann mich doch nicht einfach auf halteverbotplätze parken oder nichts bezahlen auf gebührenpflichtige parkplaätze die eh so eng sind zum aussteigen.
Doch,darfst Du.Wenn die Rolliparkpl. belegt sind,stellst Dich einfach auf īnen Gebührenpflichtigen Parkplatz,aber so einparken,daß Dich keiner zuparkt!Ich parke in solchen Fällen gern an an Laternen oder anderen Begrenzungen und parke auch schon mal andersherum ein.
schade ist es auch das der ausweis in vielen bundsländern nicht zählt!?
Der blaue Parkausweis (Modell der Europäischen Gemeinschaften)zählt in der gesamten EU -es sei denn,Ausnahmen bestätigen die Regel 
(Seit Mai 2005 erhalten besondere Gruppen Schwerbehinderter zusätzliche Parkerleichterungen im Straßenverkehr, die auf Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen beschränkt sind.)Wußte ich auch noch nicht...
Behinderten Parkplatz,Punkt 1-7 !!!!!
www.ka-city.de/46/parken/behinderten-parkplatz.html
Viel Spaß beim Parken.... 
18.02.08 12:09
in den neuen Ausweisen (ab 12/06 !!) steht zum Merkzeichen "B" :
Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.
Ich entscheide also, wenn ich eine Begleitperson benötige.
Mit einigen Ordnungshütern mußte ich schon sehr diskutieren,über die Auslegung der Erforderlichen Begleitperson.
vielen dank für die aufklärung
war mir bis jetzt noch nicht bekannt!
Doch,darfst Du. Wenn die Rolliparkpl. belegt sind, stellst Dich einfach auf īnen Gebührenpflichtigen Parkplatz, aber so einparken, daß Dich keiner zuparkt! Ich parke in solchen Fällen gern an an Laternen oder anderen Begrenzungen und parke auch schon mal andersherum ein.
mach ich genauso, allerdings hab ich mir auch schon einiges anhören müßen: jetzt gibts schon extra parkplätze und die parken immernoch auf unseren, solln wir etwa so weit laufen
...
kein kommentar
lg

18.02.08 16:00
Hi.
Auf der Seite steht: "Schwerbehinderte, denen vom Versorgungsamt die Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) und B (Notwendigkeit ständiger Begleitung) und bei denen eine........"
Bedeutet das "und", daß mehrere dieser Faktoren zusammen vorliegen müßen oder reicht einer aus? Könnte ich zB mit dem "G" im Ausweis in NRW diesen gelben Ausweis bekommen? Wenn ja, warum hat einem niemand was gesagt?
Falls ja, hätte ich alleine dadurch "5. An Parkuhren und Parkautomaten darf unentgeltlich geparkt werden." bei vielen Arztbesuchen Geld sparen können. Auch sonst wäre es eine kleine Erleichterung. Fände ich gut,wenn das möglich wäre.
Jetzt warte ich nur noch auf das Geschrei von wegen Benachteiligung der Nichtbehinderten.
18.02.08 21:47
habe selbst mal gesucht und die Erfahrungen von Antragstellern scheint ja eher negativ zu sein.
19.02.08 11:17
Hallo,
Jetzt warte ich nur noch auf das Geschrei von wegen Benachteiligung der Nichtbehinderten.
Ich sag in solchen Fällen nur: Wir können sofort tauschen....
20.02.08 11:44
habe mir die seite mal angeschaut und fand sie recht gut. hat mir auch ein bisschen weiter geholfen. aber was ist mit den anderen bundesländern? warum gibt es in deutschland wieder soviel ungereimtheiten? ich bin hier in hessen genauso behindert wie auch in
hamburg! z. b.!
wenn es geht stell ich mich auf die mutter/kind parkplätze, die sind immer breit genug für uns unbeweglichen mitbürgern!
lieben gruß 
20.02.08 18:48
Hallo,
stell ich mich auf die mutter/kind parkplätze,
diese sind aber nur vor den Einkaufstempeln
und nicht in der Stadtmitte
vielen dank für die aufklärung war mir bis jetzt noch nicht bekannt!
genau dafür gibtīs Foren... 
03.03.10 14:13
hallo ich melde mich mal wieder in dem alten thread,
mir wurde zu meinen 100v.h. un den merkmalen B, G und das aG zugesprochen, das letztere war jetzt neu für mich. dazu habe ich auch den blauen ausweis bekommen wo ich jetzt ordnungsgemäß parken kann. das ist eine tolle erleichterung für nur mit der gelben plakette komme ich auch nicht in die grüne zone um ärzte auf zu suchen. zählt das aG im ausweis schon für eine grüne plakette oder habe ich das falsch verstanden so wie das oben geschildert wurde?
ich hoffe ihr könnt mir antworten!
04.03.10 21:01
■Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis).
also da du da aG im Ausweis hast ist es vollkommen egal ob dein Auto eine gelbe oder rote Plakette hat. Du bist als Behinderter mit aG von der ganzen Feinstaubregelung ausgenommen.
Ausweis gut sichtbar ins Auto legen und selbst wenn du ein Knöllchen bekommst ( weil der Beamte Bl ist ( Bl=blind))
Zahlschein mit Ausweiskopie an das Ordnungsamt und die Sache ist erledigt.
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