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30.12.09 10:59
Hallo zusammen
Ich habe vor 2 Wochen meinen Schwerbehindertenausweis bekommen,und nun weiss ich nicht ob ich einen blauen oder orangenen (früher gelb) Parkausweis beantragen soll. Auch hab ich gehört dass es einen blauenParkausweis "light" geben soll. Muss ich da einen Antrag stellen beim Versorgungsamt,oder bekomme ich den direkt beim Strassenverkehrsamt ?
Ich habe die Merkzeichen B,G,H und einen GDB von 100.
30.12.09 17:52
Hallo,
also,den Blauen Parkausweis bekommst Du mE "nur" mit Merkzeichen "aG"
Parkerleichterung für Schwerbehinderte
www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/buergerdienste/ordnungsamt/d_eu-parkausweis.html
Unterlagen:............................................
eine Ablichtung des letzten Bescheides des Versorgungsamtes, woraus die Merkzeichen "aG" oder "BI" hervorgehen oder ein Gleichstellungsbescheid des Versorgungsamtes bei dem Merkzeichen "G"
Keine Ahnung was :Gleichstellungsbescheid des Versorgungsamtes bei dem Merkzeichen "G" ist
02.01.10 16:44
Ich habe einen Parkausweis (Orange) heute zugeschickt bekommen das einzige was ich nicht darf ist auf den blauen Schwerbehinderten Parkplätze parken,aber sonst ist alles gleich. (Fussgängerzone bis 3 Stunden,an gebührenpflichtige Parkuhren parken usw.)
04.01.10 13:11
und der andere Schwerbehindertenausweis "aG" ist zweifarbig
www.berlin.de/imperia/md/images/lageso/gruen_orange_ausweis_320x240.jpg
18.01.10 20:32
Ich hab auch nur den gelben Parkausweis "Ausnahmegenehmigung". Dieser gilt nur in einigen Bu-Ländern. Ich glaub in denen wo es nicht gilt darf man mit G auch schon den Behindertenparkplatz benutzen. Ist echt doof.
Ich fänd es gut wenn man das Bundeseinheitlich regeln würde.
26.01.10 15:45
hallo ich bin wieder mal hier nach langer zeit,
du hast den gelben ausweiss bekommen und darfst deine genannten punkte ausnutzen aber nur in den bundesländer die auf dem ausweiss verankert wurden. diesen ausweiss hatte ich auch drei jahre lang bei 100v.H. und gb. nach meiner letzten großen op im vergangenem jahr habe ich neuen antrag gestellt beim versorgungsamt damit man mir die merkmale aG überschreibt. wie immer wurde das abgelehnt aber mit einem fachmännischen schreiben von meinem orthopäden wurde mit wirklich zu meinen alten einträge jetzt auch das aG bewilligt. ich darf jetzt mit einem blauen ausweiss auf behinderten parkplätze parken und das eu weit! mensch bin ich glücklich darüber.
beide ausweisse kann man bei seiner stadtverwaltung (ordnungsdienst usw.) in arbeit geben. mit neuem passfoto habe ich den ausweiss nach tagen dort abgeholt und mir wurde gesagt das der ausweiss immer nur drei jahre gültig ist und ohne über berge zu gehen wieder neu ausgestellt wird!
nur mut, bei mir hat es auch nach jahren geklappt.
dirk
04.02.10 17:05
Hallo,
der ausweiss immer nur drei jahre gültig ist und ohne über berge zu gehen wieder neu ausgestellt wird!
Also,mein (zweifarbiger) Ausweis und die blaue Parkkarte sind unbefristet gültig.Natürlich kommt von Amtīs wegen in regelmäßigen Abständen eine Prüfung (nach Akten),ob die Merkzeichen noch zutreffend sind.
17.02.10 12:18
ja wetrix, es kommt ja immer darauf an was man an krankheiten zu bieten hat. mein behindertenausweiss den ich seit 1993 habe wurde bisher einmal verlängert und jetzt hat der gültigkeit bis 2017. das reicht mir weil ich keine bedenken habe noch mal gesund zu werden. aber passt mir alle ja auf das man nur mit einem BLAUEN ausweiss/parkkarte auf einen behindertenparkplatz stehen darf und das gilt bundesweit!!!!!!!! die gelbe karte gilt halt auch nur für die aufgeführten bundesländer und den auf dem beiblatt geschilderten parkmöglichkeiten, das ist sehr wichtig!!!!!!!!! sollte es jemanden wirklich zu eng werden dann nehmt doch bitte den parkplatz für mutter/kind, da wird sich bestimmt niemand so sehr aufregen bzw. zeigt einfach die parkkarte und erklärt dieses handeln!
bis bald
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