Neufestsetzung Behinderungsgrad: Rückstufung möglich?

01.05.11  13:08

hallo,

vielleicht kann mir jemand auskunft geben. kann es eigentlich vorkommen, wenn man wegen verschlechterung des zustandes um eine neufestsetzung des behinderungsgrades ansucht, dfass man dan zurückgestuft wuird bei den prozenten?

ACnon#ymex1

02.05.11  13:49

Kann mir niemand eine Antwort drauf geben?

AEno>nymex1

02.05.11  13:59

Ja, das könnte passieren, wenn du keine brauchbaren Arzt- und Krankenhausberichte mit einreichst; ich kenne aber niemanden, dem es so erging.

Aber eine andere Frage: Ich hätte den Ausweis gern mal unbefristet - weiß jemand, wann die das machen?

o\lle Ptantxe

02.05.11  14:28

@ Hallo Anonyme1,

eine Neueinstufung, die geringer ausfällt, obwohl sich Dein Zustand schlechtert hat, halte ich für unwahrscheinlich. Üblicherweise gibst du ja Deinen Hausarzt/FA an und das jeweilige Versorgungsamt fordert dann die Akten von ihm an.

Allerdings gab es in den letzten Monaten eine Änderung im SGB IX, wonach der Grad der Behinderung festgelegt wird. Danach hätte ich – im Zuge der Verländerung meines Ausweises – auch befürchten müssen, dass ich von 50 auf 40 GdB heruntergestuft werde, aber dies war zum Glück nicht der Fall.

@ olle tante

Einen unbefristeten Ausweis bekommt man glaube ich nur dann, wenn die vorherigen Ausweise schon bis zum Erbrechen verlängert wurden. Aber selbst in meinem Falle, nach acht Jahren mit demselben Grad, wird das wohl nicht passieren. Schön, dass die Versorgungsämtler immer noch so optimistisch sind und auf eine Spontanheilung zu hoffen scheinen :-D .

Der Ausweis meiner Mutter wurde nach etlichen Jahren jedoch unbefristet ausgestellt; vielleicht wird das deshalb so ungern gemacht, damit die Schwerbehinderten eben alle paar Jahre mal geprüft werden um eben auch eine Erhöhung des Grades festzustellen – unabhängig von der Aktivität des Antragstellers.

Heute geht mein Ausweis zur Verlängerung auf die Reise, sollte er als unbefristet zurückkommen, poste ich es :-) .

Fzann'YOxI

02.05.11  14:47

Aber eine andere Frage: Ich hätte den Ausweis gern mal unbefristet – weiß jemand, wann die das machen?

Ab dem 91. Lebensjahr.

DTer #kleicne Pxrinz

02.05.11  14:48

@ olletante:

Ich habe meinen GdB seit 2004; wurde allerdings erst 2006 endgültig und rückwirkend festgesetzt (langes Gerichtsverfahren). Ende letzten Jahres stand die Überprüfung aufgr. der Befristung an. Der GdB blieb gleich (juchhu!) – und wurde entfristet. Dauert offensichtlich also eine Zeit – und lag bei mir auch daran, dass das Problem definitiv irreversibel ist (dauerhafte Gelenkschädigung). Habe allerdings keinen Ausweis, sondern nur GdB 40 und Gleichstellung.

Bei einer Kollegin meiner Ma wurde der GdB runtergestuft und nicht entfristet, da er auf einer (ausgeheilten, aber noch nicht 5 Jahre) Krebserkrankung beruhte, die aber keinerlei Probleme mehr verursacht.


Eine Rückstufung ist prinzipiell immer möglich, solange der GdB noch befristet ist.

Ob man – wenn man eigentlich einen Antrag auf Verschlechterung stellt – dann runtergestuft werden kann: Keine Ahnung, tut mir leid.

Bin nur froh, dass man meine 40 gelassen hat und ich nicht wieder Ewigkeiten argumentieren musste.

Sgunflowfer_x73

02.05.11  18:49

Dazu habe ich aber auch noch gelesen, dass jermand runtergestuft wurde und aber ihm gleichzeitig das Pflegegeld gfestrichen wurde.

Aqnonymxe1

02.05.11  19:01

Hat jemand Erfahrung mit einem Behindertenausweis und Borderline ???

m$innWi70

02.05.11  19:07

@ Sunflower_73

Ich hab seit gut 3 Jahren 90 % und G, gilt noch bis 6/2012. Dann werde ich bei der Verlängerung danach fragen, nur runterstufen sollten sie mich natürlich nicht (aber die meisten Probleme werden mir sicher auf Dauer bleiben).

Pflegestufe wird unabhängig vom SB-Ausweis immer mal überprüft, das macht ja die Pflegekasse, hat mit Versorgungsamt nichts zu tun.

oXlley tGanxte

02.05.11  19:28

Von wann ist denn die erste Feststellung, anonyme?

Wenn sie schon lange her ist, kann es tatsächlich zu einer Neueinschätzung mit geringerem GdB kommen, weil die Kriterienliste wieviel GdB man für welche Einschränkungen überarbeitet und nach unten korrigiert worden ist.

Ich kenne eine MS-Betroffene die nach "Verschlechterungsantrag weil sich ihre Zustand eben auch verschlechtert hatte(Sehfähigkeit weniger, noch ein paar Sachen) von GdB 50 auf 30 runtergestuft wurde.

Es kommt unter darauf an, wie großzügig man vorher bewertet wurde und ob sich für die Behinderung der Berwertungsmasstab geändert hat.

Ich hab meine GdB 90 g ag b jetzt gott sei dank unbefristet, dann muss ich mir wenigstens da keinen Kopf mehr machen.

tTatuxa

02.05.11  19:43

@ Minni70:

Psychische Erkrankungen können einen ganz guten GdB bringen – oder auch nicht.

Man muss sich auch deutlich machen, dass auf Bescheinigungen (solange man keinen Ausweis hat, den es ab GdB 50 gibt) grob draufsteht, was die Ursache ist.

Bei mir steht halt was drauf von "dauerhafter Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit". Man kann also nicht ganz verbergen, was Sache ist. Und sollte sich daher überlegen, was man mit der Bescheinigung erreichen will / wo man sie einreichen will.

Ich hab's damals gemacht, weil ich meinen ersten Job nach dem Studium wg. OP verloren habe – und die ArGe wollte mich in die Fleischfabrik schicken, was mit den Knien wirklich nicht ging. Daher die "Flucht" in die Schwerbehinderung.

S1unfldowe r_7x3

02.05.11  19:47

Aber eine andere Frage: Ich hätte den Ausweis gern mal unbefristet – weiß jemand, wann die das machen?

Ich habe meinen Ausweis von Anfang an unbefristet.

Jbasm8indxa75

03.05.11  14:27

Von wann ist denn die erste Feststellung, anonyme?

Ist 9 Jahre her. Aber mein Zustand hat sich eben in dieser Zeit verschlechtert. Kann nicht mehr ohne Hilfe bzw. Rollator gehen (kurze Strecken). Für längere Wege brauche ich sowieso den Rollstuhl.

Brauche aber meine Prozente für meinen Arbeitsplatz.

Es kommt unter darauf an, wie großzügig man vorher bewertet wurde und ob sich für die Behinderung der Berwertungsmasstab geändert hat.

Gilt das auch für seltene Erkrankungen. Meine tatsächliche Erkrankung wurde erst vor kurzem diagnostiziert. Es handelt sich um eine Seltene Erkrankung

A0non)ymxe1

03.05.11  18:49

@ Anonyme

Wenn sich deine Situation deutlich verschlechtert hat, ist die "Chance" auf eine Rückstufung sicher klein.

Das A und O ist eine vernünftige Stellungnahme deiner behandelnden Ärzte. Wenn die die Verschlechterung deutlich machen, dann bekommst du eher ein "Upgrade" Wenn deine Gehbehinderung so stark ist, hast du Merkzeichen mit beantragt (g, ag und b)? Falls nicht, schieb das noch nach...

Ob eine seltene Erkrankung besser oder schlechter ist, ist schwer zu sagen. Das Risiko, dass ein Arzt die seltene Krankheit nicht kennt und sich nicht mit den Folgen auseinandergesetzt hat, ist sicher da. Aber ein guter Arztbericht kann da helfen.

(Ich kenne dieses Problem – ich habe entweder eine MS oder eine Neuromyelitis Optica, ist noch nicht ganz raus bzw verschiedene Docs haben verschiedene Meinungen und bei solchem Sozialrechtskram bleibe ich bei der MS, weil sich die Leute da etwas vorstellen können während NMO ein exotisches Fremdwort bleibt.

tPaxtua

03.05.11  21:57

Danke Sunflower_73 @:) @:)

m/i,nnix70

Wollen Sie selber etwas dazu schreiben?

Dann melden Sie sich an bzw. lassen Sie sich jetzt registrieren, das ist kostenlos und innerhalb weniger Minuten erledigt. Interessant sind sicher auch die übrigen Diskussionen des Forums Behinderungen und andere Herausforderungen oder aber Sie besuchen eines der anderen Unterforen:

   


Nicht angemeldet: Anmelden | Registrieren | Zugangsdaten vergessen? | Hilfe
Startseite | Apotheke | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutz   © med1 Online Service GmbH