Neufestsetzung Behinderungsgrad: Rückstufung möglich?

hallo, vielleicht kann mir jemand auskunft geben. kann es eigentlich vorkommen, wenn man wegen verschlechterung des zustandes um eine neufestsetzung des behinderungsgrades ansucht, dfass man dan (...)   >>>

AFnonym)ex1  am 01.05.11  13:08

04.05.11  13:38

@ FANNYOI

Da es eine Änderung im SGB IX gab , wollte ich fragen ob die Änderung auch in Österreich gilt? Weiß das wer?

AYnonhyGmxe1

04.05.11  20:51

Da Österreich andere Gesetze als Deutschland hat, sollte die Änderung des SGB IX keine Auswirkungen auf das österreichische Bundesbehindertengesetz haben.

Schau mal hier: [[http://www.help.gv.at/Content.Node/114/Seite.1140000.html Behindertenpass Österreich]] – eine Liste mit Festsetzungen des Grades (bzw. in Österreich wird von Prozent der Erwerbsminderung gesprochen) habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.

Fiann\YOxI

07.07.11  21:16

So, hier wie angedroht die Rückmeldung:

Wenige Wochen nachdem ich meinen Ausweis zur Verlängerung geschickt hatte, kam er mit einem "unbefristet"-Vermerk zurück :)^ . Oh Wunder, dass die netten Leute vom Versorgungsamt nun auch nicht mehr auf eine Spontanheilung bei Diabetes setzen ;-D .

Bei meiner Mutter dauerte es bis zu dieser Feststellung durch ein anderes Versorgungsamt (viele Verlängerungen) länger ... jeder/s braucht wohl seine Zeit :-) .

Fgawnn9YOI

07.07.11  22:16

Mittlerweile werden die meisten Ausweise unbefristet ausgestellt, da es verwaltungstechnisch weniger Aufwand macht. Dazu muss allerdings nachgewiesen werden, dass eine Besserung ausgeschlossen ist.

sAunshilne83

09.07.11  20:11

@ sunshine83

Ach was ... nur als aufwandssparsam schätze ich die Behörden generell ein und dass eine Besserung ausgeschlossen ist, ist (denen) seit mehr als 10 Jahren klar. Warum kommt man denn erst jetzt auf die Idee?

Mit anderen Worten: Woher weißt Du, dass das mittlerweile so sei?

Fbanun&YOI

09.07.11  20:17

Warum nun erst jetzt, tja, ist eine gute Frage. Da habe ich auch keine Ahnung drauf. Jedenfalls war mein erster Ausweis noch befristet. Habe den vor ca 5 Jahren bekommen. Habe jetzt vor einem Jahr endlich den Kampf ums Merkzeichen gewonnen. Mein neuer Ausweis ist nun unbefristet, auch bei mir ist der Zustand statisch.

Zu deiner Frage nach der Quelle: Hab es auch nur so in einem anderem Forum aufgeschnappt. Gibt also keine stichfesten Beweise.

smunXshihne8x3

09.07.11  20:34

Hallo,

da ihr euch wohl auskennt hätte ich ein paar Fragen an euch, denke darüber nach zu beantragen.

Welchen Vorteil habe ich unter 50% ?

Wie läuft das mit dem Antrag?

Wie lange dauert es ( nach euren Erfahrungen) bis zum Bescheid?

Ich bin Neuling auf dem Gebiet und stehe noch ganz am Anfang.

LG MarryP.

MZarryPouppinxs

10.07.11  22:23

Ab 50 gilst du als schwerbehindert und hast je nach GdB und Merkzeichen bestimmte Nachteilsausgleiche. Den Antrag stellst du beim Landesamt für soziale Dienste. Bei mir hat es immer so etwa einen Monat gedauert. Ist aber je nach Bundesland unterschiedlich. Hier eine Übersicht der Ausgleiche:

[[http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf]]

s+unsJhine8x3

10.07.11  22:25

merkzeichenabhängige Nachteilsausgleiche: [[http://www.global-help.de/merkzeichen-abhaenige-nachteilsausgleiche.shtml]]

sUunsh-inex83

10.07.11  22:38

@ sunshine

dankeschön @:)

M!arrzyPzoMppAins

17.10.11  22:49

*:) Hallo, zusammen.

Möchte auch noch was zu diesem Thema sagen: als Beispiel meiner Erfahrungen. Seit 2002 habe ich GdB 40 % zugesprochen gekriegt(Bandsch.vorf. LWS+HWS)

2005 Neuantrag abgelehnt,

2010 " " " auf 50% unbefristet genehmigt,

2011 " " " auf 100% " " " genehmigt wegen Prostatakrebs!

Merkzeichen keine gegeben,logischerweise. Habe dadurch aber keine großen Vorteile, weil ich durch den Rentnerausweis ja schon verbilligt in den Zoo ,oder andere öffentlichen Einrichtungen

(Museum) reingehen kann. Nur Arbeitnehmer mit soviel % ten haben einen Kündigungsschutz.

Wenn %te u n b e f r i s te t eingetragen sind,sind sie nicht rückgängig zu machen. Man hat aber trotz allem die Pflicht, bei Besserung der Behinderung,dem Versorgungsamt dies mitzu teilen.Vielleicht hat mein Beitrag auch dazu beigetragen zum beseren Verständnis! *:)

STohnyx2

Wollen Sie selber etwas dazu schreiben?

Dann melden Sie sich an bzw. lassen Sie sich jetzt registrieren, das ist kostenlos und innerhalb weniger Minuten erledigt. Interessant sind sicher auch die übrigen Diskussionen des Forums Behinderungen und andere Herausforderungen oder aber Sie besuchen eines der anderen Unterforen:

   


Nicht angemeldet: Anmelden | Registrieren | Zugangsdaten vergessen? | Hilfe
Startseite | Apotheke | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutz   © med1 Online Service GmbH