16.09.11 10:30
Hallo ihr lieben,
meine Frage steht ja oben.Ich würde gerne wissen ob man sich einen Behindertenhund holen darf oder einen dazu ausbilden.
Gilt dann da auch die Regel,wenn keine Tiere,dann keine Tiere? oder wird dann da eine Ausnahme gemacht??
Freu mich auf Antworten 
16.09.11 10:31
Behindertenhunde sind grundsätzlich immer zugelassen. Die darf man ja auch mit ins Kaufhaus etc. nehmen.
16.09.11 10:39
und wenn ich mir jetzt einen Welpen holen würde,den aber dahin ausbilden lassen würde,wäre es dann auch ok??
16.09.11 10:44
naja, du wirst den hanund dann nicht ausbilden!!der welpen währe in der zeit auch nicht bei dir!!er währe in der ausbildungszeit bei einen der ausbilder, tag und nacht!erst nach, ich glaub, 8 mon käme er dann zu dir!
16.09.11 10:50
Das ist nicht richtig.Man kann den Hund zusammen mit Führer ausbilden.Habe mich da schon erkundigt.
16.09.11 10:51
wäre der Hund für dich bzw jemanden der bei euch wohnt? oder brauchst du ihn für die Arbeit oder so?
16.09.11 10:53
Er wäre schon für mich ja.Bin nicht ganz so mobil und mein Arzt hatte mich auf die Idee gebracht mir doch einen Hund zu holen und diesen dann halt auszubilden.
16.09.11 13:20
ich kenne es nur so, dass sie dann bei den ausbildern in der zeit bleiben.mal wieder was gelernt! 
hmm, das weiß ich leider nicht so genau!
hast du mal über google gesucht?
16.09.11 13:44
Hi, vielleicht hilft dieser Link hier weiter. Dort könnte man zumindest mal nachfragen 
16.09.11 20:51
Ne,leider hab ich bisher nichts über google gefunden. 
Danke für den Link!Ich werd da mal anrufen.Vielleicht können die mir ja mehr sagen :)
16.09.11 20:56
Soweit ich weiss muss ein Assistenzhund in der Wohnung erlaubt sein, aber wie das mit einem Hund in der Ausbildung ist? 
Ich würde im Zweifel das Gespräch mit dem Vermieter suchen – kaum vorstellbar, dass er sich stur stellt, wenn du den Assistenzhund als Behinderte brauchst.
Viel Glück 
16.09.11 21:31
hallo

ich würde im mieterverein nachfragen
ich hab eben etwas gegoogelt, leider nur das hier gefunden:
www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-for
stenzhund.html![]] ]]](http://3.med1.biz/l/t.gif)
Nein, Sara, kann sie nicht.
Du solltest Dir aber die Notwendigkeit des Assistenzhundes ärztlich bescheinigen lassen und Deine VM von Dir aus darüber informieren
angeblich sagt der erfahrende user, daß die vermieterin es nicht verbieten kann, aber du dir das attestieren lassen solltest.
übrigens hab ich bisher nur in häusern gelebt, wo katzen- und hundehaltung verboten war, auch jetzt aktuell, wo die mieter aber trotztem hunde und katzen haben.
lg sofi

17.09.11 12:36
Danke schön für eure Tipps 
übrigens hab ich bisher nur in häusern gelebt, wo katzen- und hundehaltung verboten war, auch jetzt aktuell, wo die mieter aber trotztem hunde und katzen haben.
Das habe ich auch schon ganz oft erlebt,mit Katzenhaltung,aber son Hund ist ja doch schon was anderes.
Ich werd mich mal schlau machen 
17.09.11 14:01
auch mit hundehaltung
also in meinen bisherigen wohnungen als single/bzw. nicht mehr elternhaus, war immer auch hundehaltung verboten
und da waren auch hunde
in meiner zweiten wohnung war nahezu in jedem haushalt fast ein hund
und in meinem aktuellen haus haben auch mehrere parteien einen hund
in meiner aktuellen wohnung mußte ich sogar ein extra blatt über 2 seiten unterschreiben daß hunde- und katzen hier verboten sind.
lg sofi 
17.09.11 20:13
Ja,wenn man so drüber nachdenkt ist es schon wahnsinn.Dann frag ich mich warum man noch son mist unterschreiben soll,wenn sich doch eh keiner dran hält 
Aber wir sind am überlegen anfang nächsten jahres umzuziehen und wenn das mit der einen Wohnung klappt,dann brauch ich auch nicht drauf achten wegen einem Hund,weil da wäre er dann definitiv gestattet 

Dann melden Sie sich an bzw. lassen Sie sich jetzt registrieren, das ist kostenlos und innerhalb weniger Minuten erledigt. Interessant sind sicher auch die übrigen Diskussionen des Forums Behinderungen und andere Herausforderungen oder aber Sie besuchen eines der anderen Unterforen:
Nicht angemeldet: Anmelden | Registrieren | Zugangsdaten vergessen? | Hilfe
Startseite | Apotheke | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutz © med1 Online Service GmbH