Schwerbehindertenausweis, einige Fragen

06.11.11  10:19

Hallo!

Mein Schatz hat jetzt vor 2 Tagen Post vom Landratsamt bekommen, das er 50% hat. Jetzt hab ich ein paar Fragen. Wer muß (außer Arbeitgeber) noch informiert werden, daß er den Ausweis jetzt hat? Wann muß er den Ausweis in Zukunft zeigen? Wie sind eure Erfahrungen mit dem Ausweis?

Muß dazu sagen, er hat jetzt keines von diesen Merkmalen (G, aG,...), bei ihm liegt eine chronische Bluterkrankung vor.

Freu mich auf Antworten :-)

:p>

CfhoLclabte

06.11.11  10:26

Autosteuer! Dein Mann/Freund zahlt dann 50% weniger Steuern auf sein Auto.

GXibNi#cht6AuCf

06.11.11  10:28

Er hat keinen Führerschein, nur ich hab ein Auto.Bei 20€ KFZ- Steuer

:p>

C-hoclaxte

06.11.11  10:42

Meine Schwiegermama ist auch 50%.

Sie durfte deswegen schon mit 60 in Rente gehen (vor 2 Jahren).

G3ibNicxhtAuf

06.11.11  12:20

Ok

Aber da haben wir beide noch ca. 30 Jahre vor uns

:p>

C(hoclaxte

06.11.11  12:26

Im Bus? Ich weiß nicht ob es da auf ein besonderes Merkzeichen ankommt. Fragt doch mal bei eurem Verbund nach. Da bekommt er normalerweise Ermäßigung wenn es nicht auf ein Merkzeichen ankommt.

mUoonwnkixght

06.11.11  12:33

Den Ausweis muss man so gut wie nie zeigen. Ich habe den immer zu Hause. Dein Mann kann beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Ansonsten hat man bei 50 % leider keinen großen nutzen...

A@ntdrea nund4 LINxA

06.11.11  19:41

Soweit ich weiß, "muss" man den Ausweis nie vorzeigen ;-) . Er dient allein dazu, sog. "Nachteilsausgleiche" zu beschaffen. Wie die anderen auch schon schrieben betrifft das: z. B. vergünstigten Eintritt (nicht überall, aber oft), Steuerfreibeträge (bei der Steuererklärung angeben), Mehrbedarf bei Ersatzleistungen (bei ALG II z. B.), mehr Urlaubstage/besserer Kündigungsschutz beim Arbeitgeber.

Der Nahverkehr bewilligt freie Fahrten nur in Verbindung mit einem Merkzeichen wie H (hilflos) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert).

Den Ausweis trage ich trotzdem immer im Portemonnaie, um im Zweifel zwischen Studenten- oder Kloppi-Rabatt entscheiden zu können ... oder um ihn im Bus einer zeternden Oma unter die Nase zu halten (ist zum Glück bisher nur einmal passiert, dabei waren drei Plätze um mich herum frei :-| ).

Zur Nutzung eines SchwBeh-Parkplatzes taugt er übrigens auch nur mit entsprechendem Merkzeichen bzw. Parkausweis.

FFannYSOI

06.11.11  20:45

Ich hab auch direkt mal gedacht, warum MUSS? Keiner muss sich den Ausweis auf die Stirn kleben, ist doch kein Brandzeichen oder sowas %-|.

Aber sonst kann ich mich den Vorrednern nur anschließen, stört ja nicht ihn dabei zu haben und im Fall der Fälle KANN man ihn im Alltag mal spontan herzeigen, um da und dort ne Ermäßigung zu bekommen. Vielfach kommt es aber auf Merkzeichen an, gerade z.B. bei ner kostenlosen Begleitperson oder auch bei etlichen Ermäßigungen. Im Zweifel aber lieber froh sein, dass man die nicht kriegt und dafür "nur" GdB 50 hat.

LtexCieT84

06.11.11  20:51

Das mit der Autosteuer ist bei mir nicht der Fall. Habe ebenfalls 50 % und kein Merkzeichen. Steuer wurde mir nie erlassen.

Seetzxen6

06.11.11  20:52

Hab nachgesehen. Nur bei Merkzeichen "G" (gehbehindert) wird Steuer erlassen.

S3e2tzenx6

06.11.11  21:07

Jetzt hab ich ein paar Fragen. Wer muß (außer Arbeitgeber) noch informiert werden, daß er den Ausweis jetzt hat? Wann muß er den Ausweis in Zukunft zeigen? Wie sind eure Erfahrungen mit dem Ausweis?

Niemand "muß" informiert werden.

Behörden nicht, Ärzte nicht und auch der Arbeitgeber nicht.

Vorzeigen muß man den Ausweis, wenn man die Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen will – Steuerermäßigungen beim Finanzamt, gelegentlich ist mal ein Eintritt ermäßigt und ab GdB 50 gibt es fünf Tage Zusatzurlaub. Dazu muss der Arbeitgeber informiert werden ;-)

Der besondere Kündigungsschutz greift dagegen auch, wenn man den AG nicht informiert – Das kann man dann auch nach Eingang der Kündigung nachholen.

tQatxua

06.11.11  21:25

Danke erst mal für die vielen Infos. :)^

Wir müssen uns da aucherst reinfinden, ist doch allles recht neu noch im Moment.

Arbeitgeber wird er auf jeden Fall informieren. In seiner Firma ist er der DVD, immer muß er die "Sch..." die andere fabrizieren wieder ausbügeln. Da sind die paar Urlaubstage sehr gut.

:p>

Cphvoclaxte

13.11.11  22:14

Nochmal eine Frage. Das Thema neuer Job wird langsam aktuell.

Wie handhabt ihr das bei Bewerbungen? Gebt ihr in der Bewerbung schon an, daß ein Ausweis vorhanden ist? Gibt ihr das nur an wenn ihr danach gefragt werdet?

:p>

C0hQoclatxe

13.11.11  22:24

gerade z.B. bei ner kostenlosen Begleitperson oder auch bei etlichen Ermäßigungen.

Kostenlosen Eintritt für Begleiter gibts nur mit "B".

Bei der Steuer gibt es einen Freibetrag, abhängig vom GdB.

Bei Bewerbungen würde ich es nur angeben, wenn ausdrücklich danach gefragt ist (z.B. bei Ausschreibungen im öffentlichen Dienst). Aber im Vorstellungsgespräch, meist wird auch schon auf Bewerbungsbogen danach gefragt. Wenn man es dem Arbeitgeber vorher nicht mitteilt, kann man nicht hinterher die Vorteile in Anspruch nehmen.

P'aulinxe11

Wollen Sie selber etwas dazu schreiben?

Dann melden Sie sich an bzw. lassen Sie sich jetzt registrieren, das ist kostenlos und innerhalb weniger Minuten erledigt. Interessant sind sicher auch die übrigen Diskussionen des Forums Behinderungen und andere Herausforderungen oder aber Sie besuchen eines der anderen Unterforen:

   


Nicht angemeldet: Anmelden | Registrieren | Zugangsdaten vergessen? | Hilfe
Startseite | Apotheke | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutz   © med1 Online Service GmbH