Hallo liebe Forumsgemeinde
Seit September letzten Jahres bin ich leider erfolglos (trotz erfolgreich abgeschlossenem Studium) auf Jobsuche und beziehe Hartz 4. Da der Beziehungszeitraum immer (...) >>>
d+e%lilxah83 am 26.02.10 10:18
26.02.10 11:45
Gut, dann verweigere ich die Kopien nicht
Werde mich mal mit dem Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen 
26.02.10 11:46
Bin ein bischen schusselig durch meine Krankheit
Mir hat sie gesagt ohne Kontauszüge bearbeitet sie meine Wiederbewilligung nicht
26.02.10 11:48
Das mit den Datenschutz ist keine schlechte Idee aber vergess nicht du lebst vom Staat und da musst du bis auf ein paar Sachen eben die Hose runter lassen
26.02.10 11:50
An deiner stelle würde ich die Kopien nicht verweigern,den das kann eine Kürzung bedeuten.
So ein Gesetz gibt es nicht. Du bist zur Vorlage verplichtet, nicht zu Kopien. Du musst vorlegen, aber sie müssen dort nicht beleiben.
1.5.2.2
Vorlage von Kontoauszügen in "Job-Centern" und Sozialämtern
Für das Verlangen der "Job-Center" und Sozialämter, bei der Beantragung von Sozialleistungen Kontoauszüge vorzulegen, gibt es keine eindeutigen Regelungen. Es ist unklar, wer wann, über welchen Zeitraum Kontoauszüge vorlegen muss oder ob die vorzulegenden Auszüge vom Antragsteller teilweise geschwärzt werden dürfen.
Alle, die Sozialleistungen beantragen, sind zur Mitwirkung verpflichtet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie undifferenziert alle Bewegungen auf ihren Konten offen legen müssen. Die Behörden sind jedoch berechtigt, Kontoauszüge anzufordern:
* wenn erstmalig laufende Leistungen oder einmalige Beihilfen beantragt werden,
* während des laufenden Hilfebezuges frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten,
* zum Zwecke der Klärung einer konkreten Frage zu der Einkommens- und Vermögenssituation der Antragsteller, wenn diese nicht durch die Vorlage anderer Unterlagen herbeigeführt werden kann bzw. wenn konkrete Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben der Hilfe Suchenden bestehen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn konkrete Anhaltspunkte den Verdacht auf Vorliegen eines Missbrauchs von Sozialleistungen begründen. Denkbar ist dies auch im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs. Der Sozialleistungsträger hat in diesen Fällen zu begründen, warum andere Unterlagen nicht als Nachweis akzeptiert werden können.
Die Antragsteller müssen bereits bei der Anforderung der Kontoauszüge auf ihr Recht, einzelne Buchungen zu schwärzen, hingewiesen werden, insbesondere bei Soll-Buchungen über geringere Beträge (regelmäßig bis 50 Euro) können die zu den Einzelbuchungen aufgeführten Texte in der Regel geschwärzt werden. Über die Angabe der Beträge bzw. durch den Vergleich der Kontostände lässt sich die Einkommens- bzw. Vermögenssituation trotzdem weiterhin lückenlos feststellen. Allerdings kann bei Besonderheiten des Einzelfalles anderes gelten. Beispielsweise können regelmäßige Zahlungen von Beiträgen für kapitalbildende Lebensversicherungen, Ausbildungsversicherungen oder Bausparverträge leistungsrelevant sein. Insoweit wäre eine Schwärzung auch bei geringeren Beträgen hier nicht zulässig, was jedoch im konkreten Einzelfall zu erläutern ist. Denkbar ist zudem eine Teilschwärzung der Buchungstexte. Dies wäre bei regelmäßigen Überweisungen an eine Partei bzw. eine Gewerkschaft oder bei Zahlungen an eine Religionsgemeinschaft möglich, deren Mitgliedschaft nicht offen gelegt werden muss. Hier reicht es aus, dass vom Text "Mitgliedsbeitrag" oder "Spende" lesbar bleibt, ohne dass die Bezeichnung des Zahlungsempfängers erkennbar ist.
Das Schwärzen des Eingangs von Zahlungen kann dagegen zu einer Verletzung der Mitwirkungspflicht führen, da grundsätzlich das gesamte Einkommen bei der Hilfegewährung zu berücksichtigen ist.
Die Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen bedeutet nicht, dass von ihnen beliebig Kopien erstellt und aufbewahrt werden dürfen. Ebenso wie das Erheben der Daten (die Vorlage des Kontoauszuges) unterliegt auch deren Speichern (hier das Aufbewahren der Kopie des Kontoauszuges) dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Da die Auszüge über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten regelmäßig eine Vielzahl von Kontobewegungen enthalten, die für die Feststellung des Bedarfs des Hilfebedürftigen nicht relevant sind, ist eine generelle Speicherung dieser Daten unzulässig. Im Regelfall genügt ein Vermerk in der Akte, dass die Belege vorgelegen haben und keine gegen den Leistungsanspruch sprechenden Daten ermittelt wurden. Um möglichen Beweisproblemen zu begegnen, sind die Antragsteller darauf hinzuweisen, dass sie verpflichtet sind, diese aufzubewahren, um sie gegebenenfalls für spätere Nachweiszwecke erneut vorlegen zu können. Die Leistungsträger sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass sie auf diese Verpflichtung hingewiesen haben.
Die "Job-Center" und Sozialbehören dürfen Kontoauszüge von den Betroffenen nicht routinemäßig und auf Vorrat über einen lange zurückliegenden Zeitraum verlangen. In jedem Einzelfall ist die Erforderlichkeit der Vorlage zu prüfen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht müssen Leistungsempfänger ihre Kontobelege aufbewahren, um sie im weiteren Verfahren erforderlichenfalls erneut vorlegen zu können.
Vorlegen ja, speichern nicht.
26.02.10 11:51
Das ist mir schon klar
Wie gesagt, ich habe ja nix zu verbergen, habe keinen sonderlich riiiiiiieeeeeeeesigen Ausgaben und Einnahmen, bis auf Hartz 4 habe ich auch nicht. Mir gehts wirklich da drum, dass denen meinen Kundennummern usw. nix angehen 
26.02.10 11:52
Das mit den Datenschutz ist keine schlechte Idee aber vergess nicht du lebst vom Staat und da musst du bis auf ein paar Sachen eben die Hose runter lassen
Im Rahmen der Gesetze und Weisungen. Es gibt leider immer wieder Mitarbeiter, die diese nicht richtig interpretieren können ![]:D ]:D](http://1.med1.biz/l/s37.gif)
26.02.10 11:56
Danke Dahlia
Also die Kopien doch verweigern. Und den von dir zitierten Text lege ich auch mit vor
Das wird ein Spaß ![]:D ]:D](http://1.med1.biz/l/s37.gif)
26.02.10 12:00
Das ist ja alles gut und schön. Man kommt aber nicht drumrum mit den Kontoauszügen,wenn man Unterstützung haben will.
26.02.10 12:07
Dahlia.
Im Rahmen der Gesetze und Weisungen. Es gibt leider immer wieder Mitarbeiter, die diese nicht richtig interpretieren können
Können? Oder doch eher wollen?
Nach allem, was ich darüber gehört und gelesen habe, scheint da Schikane und vorsätzliche Demütigung der Kunden an der Tagesordnung zu sein. Gerüchteweise hört man, dass das sogar von oben angeordnet wird, damit die Kunden eingeschüchtert werden und bloß nicht zu viel Forderungen stellen.
26.02.10 12:10
frisenia
Man kommt aber nicht drumrum mit den Kontoauszügen,wenn man Unterstützung haben will.
Richtig. Die Unterstützung ist aber ein Rechtsanspruch, dem Regeln und Vorschriften zugrunde liegen. Mehr als diese Vorschriften verlangen muss man doch nicht machen, oder?
26.02.10 12:12
Mensch Deliha lass dich bitte nicht verrückt machen.Kopiere deine Auszüge,schwärze private Ausgaben und gib sie ab.
Du schreibst das wird ein Spass ich glaube aber nicht für dich. Du brauchs das Geld nehme ich an und am Ende bist du dann die Dumme wenn sich die ganze Sache verzögert. Wir sind nicht die einzigen die sich darüber aufregen und trotzdem geben alle wenn verlangt wird ihre Auszüge ab. Auch hoff ich das du nicht umsonst studiert hast und bald was findest
Gruss
26.02.10 12:18
Hi Timbatuku
Ja die Unterstützung ist ein Rechtanspruch,aber ich habe auch verpflichtungen und dazu gehören nun einmal diese verdammten Kontoauszüge
26.02.10 12:22
Danke, frisenia und Timbaktu 
Ich lese mich noch ein Bisschen in verschiedenen Foren um und dann entscheide ich, ob ich Kopien machen lasse oder nicht 
26.02.10 12:23
Achja, ihr könnt hier ruhig weiterduskitieren und eigene Erfahrungen schildern. Würde mich zumindest freuen

26.02.10 12:39
Ich lese mich noch ein Bisschen in verschiedenen Foren um und dann entscheide ich, ob ich Kopien machen lasse oder nicht
Wäre es nicht zielführender die Prioritäten anders zu setzen?
Oder prägnanter ausgedrückt:
Schreib in der Zeit lieber Bewerbungen...
Dann melden Sie sich an bzw. lassen Sie sich jetzt registrieren, das ist kostenlos und innerhalb weniger Minuten erledigt. Interessant sind sicher auch die übrigen Diskussionen des Forums Beruf, Alltag und Umwelt oder aber Sie besuchen eines der anderen Unterforen:
Nicht angemeldet: Anmelden | Registrieren | Zugangsdaten vergessen? | Hilfe
Startseite | Apotheke | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutz © med1 Online Service GmbH