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Unterhaltspflichtig

11.03.10  14:22

Hallo. *:)

Seit 5. März wohnt mein Vater, auf Veranlassung seiner Schwester, in einem Altenheim. Er ist seit fünf Jahren von meiner Mutter geschieden und beide haben sich während der Scheidung vertraglich auf den Verzicht auf Unterhaltsansprüche geeinigt. Er hat nie für mich Unterhalt gezahlt und abgesehen davon hat er früher auch nichtmal viel Zeit an mich vergeudet.

Nun haben sowohl meine Mutter als auch ich Briefe vom Kreissozialamt/Altenhilfe erhalten, durch die geprüft werden soll, inwieweit wir den Unterhalt meines Vaters finanzieren können.

Die Schwester meines Vaters wurde nach ihren Angaben nicht darüber informiert, dass die (mehr oder weniger) nächsten Verwandten den Spaß finanzieren sollen (ich habe den Brief eben erhalten, sie hat mir bei dem Umzug nur gesagt, dass es sie überrascht habe, dass das Amt bereit sei, die Sache zu "finanzieren").

Finanziell lasse ich mich derzeit von der Uni ausquetschen und mein Geld verdiene ich in einem 400 Euro - Job (d.h. ich komme bestenfalls auf die Hälfte im Monat).

Die Frage die sich mir stellt ist, was soll der Bullshit? Die können doch nicht ernsthaft verlangen, dass ich 1450 Euro im Monat bezahle - oder auch nur einen Bruchteil? Und ich werde nichts zahlen %:|

Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte, was hier eigentlich läuft. :-)

CbalLma'r

11.03.10  14:24

Nein. Du legst dar das du im Moment gerade mal so deinen Lebensunterhalt verdienst und dann bist du raus aus der Nummer.

A>leonxor

11.03.10  14:34

Nachdem du weit unter dem Selbstbehalt liegst, musst du auch nichts an deinen Vater zahlen. Ob das Gericht bei einem etwaigen Besserverdienst deinerseits, gelten lassen würde das er fünf Jahre deines Lebens keinen Unterhalt gezahlt hat, wage ich zu bezweifeln.

Nach § 1601 BGB muss gegebenenfalls auch Unterhalt für Verwandte in gerader Linie gezahlt werden. Verwandt in gerader Linie sind Personen, die voneinander abstammen (z.B. Großvater, Vater, Sohn). Häufigster Anwendungsfall in der Praxis ist der Elternunterhalt.

Nach den Richtwerten aus dem Anhang der Düsseldorfer Tabelle (ab 1.1.2008) beträgt der angemessene Selbstbehalt gegenüber den Eltern mindestens 1.400 Euro im Monat (was 450 Euro Warmmiete einschließt) zuzüglich der Hälfte des darüber hinaus gehenden Einkommens.

Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtgen zusammen wohnenden Ehegatten beträgt mindestens 1.050 Euro im Monat inklusive 350 Euro Warmmiete und richtet sich im Einzelfall jeweils nach den ehelichen Lebensverhältnissen und nach dem Halbteilungsgrundsatz.

1J. D3ivin?ity

11.03.10  14:44

Ok, danke sehr. :-)

Soweit ich die "Anfrage über Arbeitsverdienst" (das Ding sieht ungefähr so aus) verstehe, muss sie von meinem Arbeitgeber ausgefüllt werden... Ist das korrekt, oder muss ich das machen und nur unterschreiben lassen ???

Cealmxar

11.03.10  16:09

Soweit die Beträge eindeutig aus deiner Gehaltsabrechnung hervorgehen, kannst du das Ding selbst ausfüllen (damit nimmst du deinem Arbeitgeber Arbeit ab und es wird wohl schneller gehen), aber bitte mit korrekten Angaben! Ich würde vorsichtshalber dort nachfragen, ob du es ausgefült zum unterschreiben/stempeln vorlegen kannst. Nicht dass sie es doch lieber selbst ausfüllen wollen und du hast dann kein Formular mehr. ;-)

LUila

11.03.10  16:35

:)z :)z Ja. Würde ich auch so machen. Passieren kann auf alle Fälle nichts.

1L. $Dibvinixty

11.03.10  16:41

Er hat nie für mich Unterhalt gezahlt

Hätte er das müssen, wenn du bei ihm und deiner Mutter gelebt hast?

NTadJjalxein

11.03.10  17:22

Hätte er das müssen, wenn du bei ihm und deiner Mutter gelebt hast?

Schätze nicht, aber soweit ich informiert bin hätte er das nach der Trennung und Scheidung meiner Eltern tun müssen. Mir ist das im Grunde ziemlich egal - aber nicht dann, wenn mir angedroht wird, nun meinerseits Knete auszuspucken. ;-)

CWalmxar

11.03.10  21:03

Hallo,

so pauschal läßt sich die Frage nicht beantworten. Dazu braucht es noch etwas Hintergrundwissen.

Wie alt bist du?

Wie sieht der Unterhaltsverzicht aus. Bist du da mit erwähnt?

Vom Gesetz her bist du verpflichtet für deine Eltern aufzukommen. Warum sollte auch die Allgemeinheit, somit auch ich, für die Plege bezahlen.

Es dürfte nicht reichen den Zettel vom Amt auszufüllen, um damit aus der Nummer herauszukommen.

Die kommen wieder, wenn das Studium abgeschlossen ist !!!

Dir hilft nur, dass dein Vater sich der Unterhaltspflicht entzogen hat und das damit kein Unterhaltsanspruch erwachsen ist. Das wäre dann bis zum Kleinnimmerleinstag !

Ich würde nichts weiter tun, als den Zettel mit den persönlichen Angaben ausfüllen und in einem Anschreiben auf die nicht bestehende Unterhaltspflicht hinweisen. Punkt aus!

N#oFrixlls

11.03.10  23:13

Dir hilft nur, dass dein Vater sich der Unterhaltspflicht entzogen hat und das damit kein Unterhaltsanspruch erwachsen ist. Das wäre dann bis zum Kleinnimmerleinstag !

Also wenn der Vater keinen Unterhalt gezahlt hat, obwohl er das hätte müssen, erlischt sein Unterhaltsanspruch, wenn er mal ins Altenheim muss? Gilt das auch, wenn der Vater nur eine bestimmte Zeit keinen Unterhalt gezahlt hat bzw. nur gezahlt hat, weil er ständig gerichtlich dazu aufgefordert wurde (bzw. gepfändet)? Ich meine die "freiwillige Zahlung" ist ja dann nicht erfolgt... mir grauts schon davor, dass ich meinem Vater mal was zahlen soll. Zum Glück is der wieder verheiratet...

Und dann müsste es doch auch so sein, wenn die alten Leutchen ein Vermögen angesammelt haben, dass sie das angeben müssen und erstmal davon leben müssen... das ist ja bei mir auch so, wenn ich Unterhalt will.

Abgesehen davon muss niemand Unterhalt zahlen, der zu wenig Geld hat. Es gibt ja immer einen Freibetrag und dann wird je nachdem berechnet, wieviel man zahlen soll. Und wenn damit der Vater nicht versorgt ist, dann springt natürlich der Staat irgendwann ein...

W<a,terxli

12.03.10  07:06

@ Waterli,

unser Recht widerspricht sich. Für einen Toten bekommst du eine Geldbuße im Verkehrsrecht, im Strafrecht bis zu lebenslang und nicht zu vergessen ist die mögliche Bewährung.

Im Unterhaltsrecht gibt es keine Bewährung und keinen Strafnachlass in der Bestrafung. Hier gilt nur eines

"schuldig, oder nicht schuldig"! Im Klartext: Zahlen bis zum notwendigen Selbstbehalt, oder nichts bezahlen.

Darum... immer darauf abstellen, das eine Unterhaltspflicht nicht besteht!

In deinem Fall gilt das auch. Permanentes entziehen der Unterhaltspflicht, entbindet in der Zukunft von der Unterhaltspflicht. Dazu zählen auch Pfändungen aus einem Titel.

NIo!FrilYls

13.03.10  17:28

Vom Gesetz her bist du verpflichtet für deine Eltern aufzukommen. Warum sollte auch die Allgemeinheit, somit auch ich, für die Plege bezahlen.

Weil übergewichtige, Raucher und Dauerkranke auch ale möglichen Zuwendungen bekommen..? Ne, aber heutzutage muss man es sich wirklich dreimal überlegen, ob man Eltern in die Welt setzt, wenn das mit absurden finanziellen Belastungen verbunden ist... :-| %:|

Cnalxmar

13.03.10  17:30

Da bleibt nur: genug Kinder in die Welt setzen um sie später ausbeuten zu können. ^^

A:leon/or

13.03.10  17:38

Der Sozialstaat fördert ganz neue Dimensionen der Beschaffungskriminalität zu Tage. :-D

Caalmxar

13.03.10  17:59

soweit ich weiss spielt die erfüllung der elterlichen unterhaltsverpflichtung keine rolle für die frage nach elternunterhalt. soll heissen: auch wenn ein vater nie seinen unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen kindern nachgekommen ist müssen die kinder im alter für den vater blechen. :(v >:( wie das ist, wenn der vater gar keine unterhaltsverpflichtung hatte, weiss ich aber ehrlich gesagt nicht.

BKlack2 Gxun

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