Bei weniger als drei Prozent aller Arbeitslosengeld-II-Fälle liegt Missbrauch vor. Das ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit das Ergebnis eines Datenabgleichs bei den Beziehern der (...) >>>
Zqen+ox-2 am 20.06.06 23:32
22.06.06 22:35
Man kann zum ALG1 zusätzlich ALG2 beantragen, wenn man weniger bekommt als mit Hartz4. Dies kann der Fall sein, wenn man auf der Arbeitsstelle zuvor nicht viel verdient hat und sich daher aus dem Gehalt das niedrige ALG1 berechnet.
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