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Muss ich Rettungsdienst bezahlen?

30.01.10  01:02

Hallo, bin heute beim einkaufen kurz bewusstlos geworden. Die Verkäuferin rief sofort einen Notarzt. Als der Notarzt und der Rettungsdienst eintrafen ging es mir schon wieder gut. Sie nahmen mich dann nicht mit. Meine Frage wer zahlt diesen Einsatz?

sVanWoka

30.01.10  01:22

Die Stadt, bzw. dass entsprechende Rettungsunternehmen, falls nicht die Feuerwehr den Einsatz getätigt hat.

Du wirst jedenfalls nicht dafür belangt - warum auch, es war ja kein Fehlalarm.

B-l0bxb

30.01.10  02:20

Ich glaube eher, es bezahlt deine Krankenkasse ;-) geh auf jeden Fall mal zum Hausarzt und lass dich dort beraten und auch untersuchen wegen der Bewusstlosigkeit´.

g_weNndolyxnn

30.01.10  07:00

In diesem Fall zahlt eindeutig die Krankenkasse. Du wirst evtl. deine 10 € bezahlen müssen. Sonst pasiert nichts.

GLriexsuh1

31.01.10  10:37

Jup die kosten für den Falsch Einsatz trägst du nicht selber.

Selber zahlen muss nur wer die Rettung bewusst Fälschlicherweise alarmiert.

A3nvaxl

31.01.10  10:49

Das war doch kein Falscheinsatz.

gDwenedoPlyxnn

31.01.10  11:01

Das war kein Fehleinsatz. Als Fehleinsatz werden Einsätze bezeichnet, bei denen sich irgendjemanden den Spaß macht und den Rettungsdienst/Feuerwehr bestellt, ohne das irgendwas ist.

In deinem Fall schreibt der Rettungsdienst eine 8, also einen nicht verrechenbaren Transport. Falls du privat versichert bist, so kannst du eine Rechnung bekommen, die du dann bei deiner Versicherung einreichst. Wenn du gesetzlich versichert bist, dann kann es sein, dass du eine Pauschale von ich glaub 10,- oder so bezahlen musst, aber auf jeden Fall nicht den kompletten Einsatz.

Ansonsten trägt bei uns der Freistaat die Kosten, weiß aber nicht, wie das in anderen Bundesländern ist.

Im Übrigen solltest du froh sein, dass die Verkäuferin so schnell reagiert hat und den Rettungsdienst gerufen hat, das hätte auch böse enden können. Wenn solche Synkopen öfter vorkommen, dann solltest du zum Hausarzt gehen und dich untersuchen lassen.

Enrd2beerFmxond

31.01.10  11:10

Wenn du gesetzlich versichert bist, dann kann es sein, dass du eine Pauschale von ich glaub 10,- oder so bezahlen musst, aber auf jeden Fall nicht den kompletten Einsatz.

Auch wenn du gesetzlich versichert bist, kann es sein, dass du eine Rechnung bekommst, aber bezahlen musst du sie trotzdem nicht. Gib sie an deine Krankenkasse weiter und geh zum Hausarzt, damit nachvollzogen werden kann, dass du wirklich ein Problem hattest. Ging mir selbst mal so.

g8wenDdo~lynxn

31.01.10  11:11

In deinem Fall schreibt der Rettungsdienst eine 8, also einen nicht verrechenbaren Transport.

Hat sich das geändert oder hab ich's so gut verdrängt?

Bei uns war das glaub ich ne 9... ;-D

é1pirnxe

31.01.10  11:12

Auch wenn du gesetzlich versichert bist, kann es sein, dass du eine Rechnung bekommst, aber bezahlen musst du sie trotzdem nicht.

Stimmt, das kann sein, wenn der Rettungsdienst deine Krankenkasse nicht aufschreiben konnte und somit einen Selbstzahler geschrieben hat. Sollte das der Fall sein, so mach es einfach, wie gwendolynn geschrieben hat. Ich hab noch von keinem gehört, der einen Einsatz selbst bezahlen musste.

Emrdbe6ermQonxd

31.01.10  11:15

épine

Alos bei uns ist eine 9 eine Fehlfahrt, bspw. abbestellter Feuermelder oder so.

1 = verrechenbarer Transport

2 = Dienstfahrt (kann aber auch sein, dass ich das mit 3 verwechsle)

3 = Werkstattfahrt

4 = keine Ahnung

5 = NA-Zubringer

6 = NEF-Einsatz

7 = VEF-Einsatz

8 = Nicht verrechenbarer Transport

9 = Fehlfahrt

Aus welchem Bundesland kommst du denn? Bei uns in Bayern ist nämlich sowieso irgendwie alles anders als im Rest vom Land :=o Fängt schon bei den Funkrufnamen an ;-D

EtrdbTeermoxnd

31.01.10  11:16

Jetzt Hessen, zu RD-Zeiten aber auch der liebe Freistaat (wenn auch ungern, weil Franken ]:D)

Okay, ich hab's wohl einfach mit der Fehlfahrt verwechselt - ist echt schon ein Weilchen hier. *g*

Danke für die Info!

é?pixne

01.02.10  23:51

Bei uns in Bayern ist nämlich sowieso irgendwie alles anders als im Rest vom Land :=o Fängt schon bei den Funkrufnamen an

OH JAAAAAAAAAAAA...... ]:D

Bei uns sind diese Kennungen gänzlich anders und es war ein ziemliches Drama, wenn wir Südthüringer zuweilen zum Retten nach Nordbayern mussten... :-/

Aber zum Thema: Du zahlst die Zuzahlung für den Notarzteinsatz und fertig, zu mehr bist du nicht verpflichtet. Da du ja wieder ansprechbar warst, wirst du deine Krankenkasse denen ja gesagt haben.

l'erchxe82

08.03.10  23:30

Hallo zusammen,

bekam heute von der ZAST eine Rechnung in höhe von 365.- Euro. Begründung kein Transportschein ausgestellt. Aber ich wurde doch gar nicht mit dem Krankenwagen mitgenommen.

Woher bekomme ich einen Transportschein?

s-anoDkxa

08.03.10  23:46

Eigentlich Gar nirgends, da kein Transport stattgefunden hat. Da ist wohl ein Fehler in der Abrechnung, ruf bei der Organisation an, die dort gewesen ist und frag da nach, normalerweise schreiben die den Transportschein und vermerken dort, kein Transport, oder sogenannter V.T. (versuchter Transport) zeitgleich ruf bei deiner Kasse an und klär das dort mit denen. Du musst jedenfalls nicht dafür aufkommen, da es kein mutwilliger Alarm war.

Lieben Gruss

B,ieInex81

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