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28.02.10 17:37
Diese Diskussion hatten wir kürzlich im Freundeskreis, keiner weiß wirklich sicher bescheid:
Wenn ich eine bewusstlose Person finde, die extrem verwahrlost ist, vielleicht noch vollgesch.... oder vollgeko... , muss ich dem dann zwingend erste Hilfe leisten? Also mit Beatmung, Atemwege freiräumen, Seitenlage, Herzmassage usw.? Oder tue ich meiner Pflicht dann genüge, wenn ich einen Rettungswagen rufe? Ist es mir zuzumuten, trotz Ekel diesen Menschen anzufassen?
28.02.10 17:42
Ja ist es dir. Bei einem Herzstililstand ist dir zuzumuten, dass du mit der Herzdruckmassage beginnst. Die Beatmung kann in diesem Fall vernachlässigt werden, wenn es dir zu eklig ist! Ansonsten bist du auf keinen Fall von der Hilfspflicht befreit!
28.02.10 17:43
Oh, das weiß ich auch nicht so genau... du könntest ja andere Menschen um Hilfe rufen. Ich weiß z.B. nicht, ob ich Herzmassage machen würde, weil ich gar nicht mehr richtig weiß wie das geht und da ja auch was schiefgehn kann...
ich glaub das kommt auf die Situation an... wenn man richtg Schiss hat, dass der Mensch stirbt, dann überwindet man vielleicht seinen Ekel. Beatmung sollte man eh nur mit Taschentuch dazwischen machen.
28.02.10 17:45
Bist du ganz sicher? Juristisch sicher, meine ich? Oder glaubst du es nur?
Das wäre ja unfassbar, wenn es so wäre... was ist, wenn man dabei dann selber kot... müsste? Oder wenn die Person z.b. stark bluten würde, und man hätte eine Blutphobie?
28.02.10 17:45
Ich weiß z.B. nicht, ob ich Herzmassage machen würde, weil ich gar nicht mehr richtig weiß wie das geht und da ja auch was schiefgehn kann..
Ich glaube, du musst dennoch helfen, weil:
Leben vor Behinderung! 
28.02.10 17:53
Nandana, darf ich fragen, wie alt du bist?
Früher, als ich so 15 war, hab ich auch so gedacht und meinte, sowas kann einem ja nicht zugemutet werden. Heute glaube ich, wenn es um ein Leben geht, sollte man zurückstecken. Klar, Mund-zu-Mund-Beatmung kann man dann vielleicht weglassen, aber Herzdruckmassage sollte schon drin sein. In vielen Verbandspäckchen (und jetzt bitte nicht das Argument, dass man sowas nicht dabei hat), sind auch Beatmungsmasken, dann kommt man mit dem Verletzten nicht in Berührung.
Naja, also wieso sollte bei Obdachlosen die Pflicht zu helfen, nicht gelten?
28.02.10 17:56
Rechtlich gesehen musst du helfen, solange du dich damit nicht selbst in Gefahr bringst!
Ich würde Ekel jetzt nicht als Gefahr sehen und auch wenn jemand schlecht riecht wird man doch im Stande sein ne Herzdruckmassage zu machen! Zumindest Rettungswagen rufen ist wohl eh klar, der Rest sollte aber auch selbstverständlich sein!
28.02.10 18:00
Zur ersten Hilfe ist man gesetzlich verpflichtet.
Es gibt jedoch auch seit neuestem besondere Schutzausrüstung, z.B. eine Folie, die man bei Beatmung über den Mund des Verletzten legen kann o.Ä., wie mir ein Sanitäter erzählte.
28.02.10 18:02
Ich weiß z.B. nicht, ob ich Herzmassage machen würde, weil ich gar nicht mehr richtig weiß wie das geht und da ja auch was schiefgehn kann...
Wenn niemand anderes dort ist, den Du zur Ersten Hilfe dazubitten kannst,MUSST Du erste Hilfe leisten, auch wenn Du nicht sicher bist, wie es geht. Du bist dazu verpflichtet und vor eventuellem Falsch-handeln rechtlich abgesichert.
Am besten ist in so einem Fall, als erstes Atmung / Puls zu kontrollieren, Notruf zu machen und dann eben nachfragen, was genau Du machen sollst.
Die geben Dir telefonisch Anweisungen.
28.02.10 18:05
Rechtlich gesehen musst du helfen, solange du dich damit nicht selbst in Gefahr bringst!
Wie sieht es bei Infektionsgefahr aus?
28.02.10 18:06
Das wäre ja unfassbar, wenn es so wäre... was ist, wenn man dabei dann selber kot... müsste?
Oh nein! Das wäre ja echt furchtbar! Ich mein, okay, der andere kratzt ab, aber der ist ja eh eklig, also was solls.
Sag mal, das kannst Du ja wohl nicht ernst meinen? Natürlich bist Du zur ersten Hilfe verpflichtet.
Wenn niemand anderes dort ist, den Du zur Ersten Hilfe dazubitten kannst,MUSST Du erste Hilfe leisten, auch wenn Du nicht sicher bist, wie es geht. Du bist dazu verpflichtet und vor eventuellem Falsch-handeln rechtlich abgesichert.
Am besten ist in so einem Fall, als erstes Atmung / Puls zu kontrollieren, Notruf zu machen und dann eben nachfragen, was genau Du machen sollst.
Die geben Dir telefonisch Anweisungen.
Exakt so.
28.02.10 18:08
Man kann ja vorsorglich einen Odol-Spray und ein Deodorant in den erste-Hilfe-Kasten legen ![]:D](/l/s37.gif)
28.02.10 18:08
Infektionen, also Bakterien oder Viren, können sich auch von vollkommen gepflegten, normal aussehenden Personen übertragen. In dem Fall dürftest Du grundsätzlich keine Erste Hilfe leisten, weil Du könntest Dich ja mit irgendwas infizieren. 
Wenn Du nicht gerade den frisch kollabierten ersten Fall einer Spanischen Grippe auf der Straße findest, wäre die Gefahr größer, dass Du Dich in der Straßenbahn infizierst, bei Leuten, die irgendein Virus/Bakterium in sich tragen ![]:D](/l/s37.gif)
28.02.10 18:09
Ich war vor einigen Wochen erst auf einer Ersthelferschulung...
Dort wurde explizit gesagt, dass man nicht rechtlich verpflichtet ist eine Person, die Blut/Erbrochenes/etc. an sich hat zu beatmen. Wohl aber den Notruf abzusetzen!
Wenn man sich nicht in der Lage dazu fühlt eine solche Person zu beatmen, etc. dann ist das okay. Man sollte sich da auch keine Vorwüfe machen, wichtig ist es, dass man nicht wegguckt!
Und ja: Es gibt so kleine Plastik'masken' mit Membran, die kann man einem Bewusstlosen auf den Mund legen, hinter den Ohren 'festspannen' und dann über den Membran beatmen. Gibt es für ein paar Euro als Schlüsselanhänger beim roten Kreuz 
Ich hab mir auch einen an den Schlüssel gemacht, man weiß ja nie 
28.02.10 18:12
Also der §323c StGB verpflichtet dich dazu jedem Hilfe zu leisten - soweit es dir zuzumuten ist. Heißt auf deutsch: Wenn du Nichtschwimmer bist und vor dir in einem See ertrinkt jemand, dann erwartet keiner von dir, dass du da jetzt reinspringst.
Eigenschutz gilt immer vor Fremdschutz!!!
Es kann dir auch keiner zumuten, dass du in ein brennendes Haus reinrennst, etc. Aber du kannst IMMER anhalten (z.B. bei einem Verkehrsunfall), IMMER einen Notruf rufen und IMMER da bleiben, bis der Rettungsdienst eintrifft.
So, bei einer Reanimation gilt folgendes: Du musst ihn nicht beatmen, wenn du dich davor ekelst (es gibt auch immerhin die Angst vor ansteckenden Krankheiten!), aber eine Herzdruckmassage durchzuführen kann man dir in jedem Fall zumuten.
Immerhin hast du vermutlich einen Führerschein, hierfür hast du immerhin einen Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs absolviert. Also kann man von dir auch erwarten, dass du das kannst (egal, wie lang das her ist). Wenn du dir nicht mehr sicher sein solltest, wie das geht und was es vielleicht neues gibt, dann solltest du vielleicht mal 25 Euro/45 Euro und einen/zwei Samstag/e investieren und einen LSM-Kurs/EH-Kurs absolvieren. Wenn du selbst da liegen würdest, würdest du dir auch wünschen, das jemanden vorbei kommt, der dir hilft und der gerade aus so einem Kurs kommt.
Wie Kadhidya richtig sagt, gibt es mittlerweile Beatmungsfolien, die man sich für 2-3 Euro kaufen kann und an den Schlüssel hängen kann. So hat man es immer griffbereit und überwindet vielleicht seinen Ekel
Noch ganz wichtig: Belangen wegen unterlassener Hilfeleistung kann man dich nur, wenn du NICHTS tust. Wenn du aber was tust und dabei geht etwas "kaputt", ist das nicht schlimm, du hast im besten Wissen und Gewissen gehandelt und somit passiert dir nichts. Ebenso wenn deine Kleidung kaputt geht oder du dich verletzt - das übernimmt die GUV, du bist also immer versichert.
Aber auf unterlassene Hilfeleistung steht bis zu einem Jahr Gefängnis...
Liebe Grüße von einer EH-Ausbilderin 
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