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11.02.10 10:21
hallo
wenn ein bewohner im altenheim stirbt...
dann ruft man ja den arzt an dieser kommt aber ja erst später..
wie ist es darf man den bewohner schon richten bevor der arzt kommt, denn wenn man es nicht vorher macht...dann tritt doch die leichenstarre ein nach 2 stunden ca....dann kann man ihn ja nicht mehr wirklich richtig drehen...
wie ist das? kennt sich da jemand aus?
danke schon einmal
11.02.10 10:25
wenn abzusehen ist das der arzt erst später kommt, darfst du den bewohner schon "fertig machen".
11.02.10 10:29
und wenn er mal angenommen 2 stunden später kommt?
kann ihn ja schon "richten" d-h- eben frische einlage, frisches nachthemd...schön hinbetten, weiße decke...usw
aber das kreuz auf den nachttisch und so darf man erst wenn der arzt da war oder?
11.02.10 10:32
Als mein Vater zuhause starb, war der Arzt kurz da und hat gesagt, er könne erst später wiederkommen um den Totenschein auszustellen. Der Bestatter holte ihn dann erst gegen Mittag ab, also mehr als 2 Stunden nach seinem Tod. Das machte anscheinend keine Probleme. Die Totenstarre setzt nämlich nur allmählich ein. Ich glaube auch, dass für die Ausstellung des Totenscheins wichtig ist, dass die Totenstarre bereits erkennbar einsetzt, sie gilt als sicheres Todeszeichen.
Warum musst Du den toten Menschen herrichten? Ist das Deine Aufgabe als Pflegekraft? Normal doch nicht, oder? Der Verstorbene wird doch normalerweise vom Bestatter abgeholt und von ihm hergerichtet und eingekleidet. Ein wenig herrichten kannst Du den Verstorbenen natürlich schon, ihn z. B. schön hinlegen usw. Aber ich denke, das hat keinen Einfluss auf das, was später der Bestatter vornimmt.
11.02.10 10:38
Soweit ich weiß werden die BW im Heim hergerichtet (frische Wäsche usw.) und das Zimmer entsprechend (mit Kreuz und Kerze), bevor die Angehörigen kommen um Abschied zu nehmen soll alles schön hergerichtet sein.
Ich weiß allerdings auch nicht, ob man da einfach schon herrichten kann, ohne das ein Arzt da war. Denn wenn es so sein sollte, das dieser "ungeklärte Todesursache" einträgt, kommt ja auch noch die KriPo und untersucht den Fall. Bei meinem Vater war das so, das sie echt Terz gemacht haben, weil wir die Decke gerichtet haben, bevor sie gekommen sind.
Ich würde diesbezüglich mal mit der Heimleitung sprechen und schriftlich festhalten, wie verfahren werden muss. Und zur Absicherung dessen evtl. noch einen Anwalt konsultieren. So ist man dann (als Pflegekraft und Heimleitung) aus dem Schneider.
11.02.10 10:42
ich könnte ja theoretisch auch den arzt am telefon fragen ob ich ihn schonmal herrichten kann oder nicht oder?
11.02.10 10:44
Theoretisch ja. Aber mir persönlich wär das zu heikel- denn der Arzt kann ja am Telefon nicht wirklich was dazu sagen.
Ich weiß es nicht- aber ein Anruf bei einem Rechtsanwalt dauert sicher genauso lang und sichert denke ich die rechtliche Seite eher ab.
Nebenfrage: warum ist das in einem Seniorenheim (wo es ja öfter Todesfälle gibt, logischerweise) noch nicht genau festgehalten, wie verfahren wird? Ist das ein neues Heim?
11.02.10 10:46
Soweit ich weis setzt die Leichenstarre beginnend an den Augenlidern 1-2 Std. nach dem Tod ein, 2-4 Std. später bei den Kaumuskeln, 4-6 Std. später bei den kleinen Gelenken.....
Da ist also genügend Zeit um den Arzt zu rufen und auch ggf auf den zu warten bevor Du was veränderst!
11.02.10 11:54
Frag doch mal Deine Kolleginnen, ich denke da gibt es einen fest vorgeschriebenen Ablauf.
11.02.10 12:04
Die Totenstarre (Rigor mortis) setzt bei Zimmertemperatur nach 3 Stunden ein, erreicht seinen Höhepunkt nach 12 Stunden und ist ca. 72 Stunden nach dem Tod wieder gelöst.
www.deathonline.net/decomposition/body_changes/rigor_mortis.htm
11.02.10 12:20
Ich hab zu dem Thema mal eine Frage (die vielleicht etwas seltsam klingt): Bei meinem Opa stand der Mund offen als ich ihn zuletzt gesehen habe, das war ca. eine Stunde nach seinem Tod. Wird der Mund geschlossen wenn er in den Sarg gelegt wird und bleibt er dann auch zu, wenn die Leichenstarre nachlässt? 
11.02.10 12:26
Es ist dein Job, wieso musst du das hier klären? Deine Kollegen und/oder Chefs sollten es dir mit einem Satz beantworten können, wenn du es denn nicht weißt.
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