22.01.12 21:30
Hallo !
Ich hoffe hier weiß jemand was dazu. Ich lese zuviel
Ich möchte wissen wann man vom Gericht her die Betreuung der Mutter nicht bekommt ? Meine Mutter hat ein Haus und bißchen Geld auf dem Sparbuch, ich habe nun gelesen das dies eventuell zu Schwierigkeiten führen könnte. Wir wohnen auf dem Land, das Haus ist überhaupt nicht soviel Wert. Das mir das dann so ausgelegt werden würde als würde ich mich berreichern wollen, was natürlich Quatsch ist, zudem ich keinen Vater, keine Geschwister und keine anderen nahen Verwandten habe. Meine Mutter hat auch keine Geschwister.
Meiner Mutter geht es gut, obwohl sie vor Jahren Herz operiert wurde, aber wir haben zur Vorsorge eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsvollmacht gemacht die amtlich beglaubigt ist, da steht das nur ich ihre Betreuerin werden soll falls sie mal eine braucht.
Ich wäre sehr dankbar wenn jemand mir was sagen würde hier.
LG
22.01.12 21:43
Was genau ist denn nun Deine Frage? 
Ist das Thema derzeit aktuell?
Wurde über Deine Mutter ein Betreuungsgutachten durch einen Psychiater/Neurologen angefertigt?
Wenn ihr zu der Zeit, als sie im vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten (evtl. sogar notariell) festgelegt hat, dass Du (sollte es einmal von Nöten sein) als gerichtlicher Betreuer bestellt werden sollst, dann spricht da nichts dagegen.
22.01.12 22:02
Da sind keinerlei Probleme zu erwarten.
Der Wille Deiner Mutter muss, für den Fall dass eine Betreuung nötig ist, befolgt werden.
Du musst in der Funktion als Betreuerin jedoch jederzeit nachweisen können wie Du im Sinne der Betreuten mit dem "Vermögen" umgegangen bist.
22.01.12 22:03
Hallo Danke für Deinen Eintrag. Meine Mutter ist geistig 100% fit und körper auch wieder obwohl sie mal (vor vielen Jahren an der Herzklappe operiert wurde)
Meine Mutter bestitzt ein Haus (auf dem Land das aber nicht so viel Wert ist) und etwas Geld, ich selbst habe nirgends Schulden.
Ich habe gelesen das Angehörigen eventuell gar nicht die Betreuungsvollmacht bekommen WENN eine nötig ist (bei meiner Mutter ist hoffentlich noch lange keine nötig) vom Gericht weil das denen dann ausgelegt würde sie würden sich am Vermögen berreichern wollen. So ein Quatsch ich habe ja gar keine Verwandten außer meiner Mutter wie gesagt.
Meine Mutter hat das vorsichtshalb gemacht eine Vorsorgesorgevollmacht/Betreuungsverfügung, die ist amtlich beglaubigt. Ich wollte damit fragen könnte mir dann das Gericht deshalb Steine in den Weg legen das ich die betreuung meiner Mutter gar nicht bekomme weil sie ein Haus hat und bißchen Geld
??
Danke nochmal für die Auskunft
22.01.12 22:04
Eine ordentliche Vorsorgevollmacht sollte eine spätere Betreuung eigentlich gerade überflüssig machen.
22.01.12 22:06
Hallo Nixe !
Danke für Deinen Eintrag. Wie ist das genau zu verstehen wie ich mit dem Vermögen umgegangen bin ? FALLS (was hoffentlich noch lange lange nicht der Fall sein wird) werde ich natürlich niemals was nehmen das Haus bleibt, da es ja mein Elternhaus ist und vom Sparbuch werde ich keinen cent holen.
LG
22.01.12 22:10
Nochmals:
Dem Wunsch der Mutter in der Betreuungsverfügung muss entsprochen werden!
Wenn so ine Verfügung fehlt und die Betreuung z.B. von einen Hausarzt angeregt wird weil die Patientin dement ist – dann wird geprüft wer geeignet ist.
Wenn sich dann erst Verwandte anbieten (die sich vorher nie kümmerten) wird oft doch auf einen gesetzlichen Betreuer zugegriffen da man befürchtet dass verwandschaftliche Querelen entstehen und sich jemand bereichern will.
22.01.12 22:12
Wie ist das genau zu verstehen wie ich mit dem Vermögen umgegangen bin ?
ich bin Betreuerin beider Elternteile. Jedes Jahr muss ich eine Vermögensaufstellung machen, die den Ausgangsstand des Vermögens beinhaltet, die in dem Jahr eingegangenen Gelder sowie den Abschlußstand des jahres. Als Angehöriger bin ich erstmal vom Vorlegen von Einzelquittungen für alle Ausgaben befreit, jedoch, wenn das Gericht Unsitimmigkeiten entdeckt, muss ich Rede und Antwort stehen.
22.01.12 22:13
Als Betreuer muss man "Buch führen".
Natürlich kannst du dann ans Sparbuch!!
Stell dir Vor Mutter braucht einen Treppenlift?? Das geht nicht von Girokonto.
In Ihrem sinne darfst Du dann den Lift kaufen und einbauen lassen.
Jede Entscheidung muss zu ihrem wohl getroffen werden.
Du kannst auch eine Pflegerin bezahlen damit sie zu Haus bleiben kann.
Auch darfst Du ein Auto verkaufen (wenn sie nimmer fährt), Garten verpachten (Pacht dann zubuchen) oder ne Garage vermieten. Alles was eben Sinn macht.
Wenns zu Hause nimmer geht darfst Du auch den Heimantrag stellen und wenn du ein besseres nimmst dazu vom Sparbuch zufüttern.
22.01.12 22:27
@Nixe danke für Deine Antwort. Meine Mutter hat nur 2 Cousinen mit der einen ist sie aber aber seit 20 Jahren zerstritten, und die andere ist bald 80 Jahre und gesundheitlich angeschlagen. Wenn jetzt aber die bald 80 jährige die Betreuungsvollmacht würde wollen, die würde sie doch niemals bekommen ? Die ist ja gesundheitlich gar nicht auf der Höhe.
@Kruemi Danke Oh. muß man da auch angeben wenn zB in dem Haus was renoviert wird ? MEine Mutter bekommt ja Rente, sie muß sich ja logischerweise wie alle anderen Leute davon Essen, Heizöl etc kaufen. Muß man dsa auch angeben ?
22.01.12 22:29
Mein letzter Eintrag den ich geschrieben habe, hat sich überschnitten während der von Nixe kam.
Meine Mutter hat kein Auto. Ich werde meine Mutter selbst pflegen wenn sie ein Pflegefall werden würde
22.01.12 22:29
Diese alltäglichen Dinge müssen ja dann weiterbezahlt werden.
Natürlich hebt man doch sowieso die Belege auf – oder??
Ich würde einfach für alle Fälle ein Haushaltsbuch führen – falls mal Nachweise gefordert werden.
In nem normalen Haushalt ist das doch kein Aufwand – oder? 
22.01.12 22:31
Wenn Du sie pflegst dann kannst du auch Deine Aufwendungen begleichen.
(Parkhaus, Spritgeld.........u.s.w.)
22.01.12 22:34
Gesetzliche Betreuer rechnen bei "vermögenden" Patienten (z.B. Wohnhausbesitzer) einen enormen Stundenlohn ab......(je nach Arbeitsaufwand und eigener Qualifikation)
Bei Sozialhilfeempfängern gibts ne Pauschale..........das ist kaum lukrativ (da tun die Betreuer dann auch wenig)
22.01.12 22:42
Nixe ich selbst habe kein Auto.
Wenn meine Mutter sich dann z:B das Schlafzimmer renovieren liese, und von ihrem sparbuch bezahlt müßte ich das dann auch "melden"
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