Hallo ! Ich hoffe hier weiß jemand was dazu. Ich lese zuviel
Ich möchte wissen wann man vom Gericht her die Betreuung der Mutter nicht bekommt ? Meine Mutter hat ein Haus und bißchen Geld auf (...) >>>
C_habrlot2tex0709 am 22.01.12 21:30
22.01.12 23:42
Melden nicht.........
Man sollte lediglich für alle Fälle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren denk ich. Bei Nachfrage durch die Behörde gibts dann keine Erklärungsnöte.
Gemeinhin reicht bei Ehrenamt in der Familie wohl 1x im Jahr eine Bestandsmeldung. Evtl, Bundeslandabhängig?
LG
23.01.12 08:33
vom Sparbuch werde ich keinen cent holen.
Wenn Du wirklich mal der vom Gericht eingesetzte Betreuer für deine Mutter bist, hat sie (je nach Aufgabenkreis) selbst keinen Zugriff auf ihr Geld mehr und DU musst von ihren Konten ihre laufenden Kosten wie Essen, Heizung, Kleidung, Pflegeprodukte, evtl. Pflege bestreiten. Natürlich fällt dann auch eine Renovierung darunter. Oder willst Du das alles aus deiner Tasche bezahlen? Du musst dann auf Nachfrage schon nachweisen können, dass Du mit ihrem Geld kein Schindluder getrieben und keine sinnlosen Ausgaben getätigt hast. Aber das ist ja bei dir alles fiktiv.
Es sollte doch nicht so schwierig sein, alle Kaufbelege und Rechnungen zu sammeln und über alle ihre Einnahmen und Ausgaben ein Haushaltsbuch zu führen?
Gemeinhin reicht bei Ehrenamt in der Familie wohl 1x im Jahr eine Bestandsmeldung.
So habe ich es auch gehört.
24.01.12 20:44
Jeder sollte sich Gedanken machen, dass er in die Lage kommen kann sein und Leben nicht mehr selbst bestimmend zu führen. Dazu gibt es die Vorsorgevollmacht, dass Menschen des Vertrauens seine Angelegenheiten regeln.
de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht![]] ]]](http://3.med1.biz/l/t.gif)
Über eine Betreuung kannst du dich hier informieren:
de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsrecht![]] ]]](http://3.med1.biz/l/t.gif)
Einer Betreuung (früher Entmündigung) bestimmt das Amtsgericht. Dem Richter muss man Rechenschaft über finanzielle Belange geben. Und als Betreuer wird man – bei uns in einem Kurs – auf die Pflichten hingewiesen. Die Betreuung wird/kann für bestimmte Bereiche ausgestellt werden.
Wichtig ist auch eine Patientenverfügung.
de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung![]] ]]](http://3.med1.biz/l/t.gif)
Ohne die Vorsorgevollmacht meiner Mutter hätte ich nicht bei ihrem Umzug ins ein Seniorenheim z.B. das Telefon kündigen können. Sogar zur Anschriftenänderung – damals noch üblich – musste ich diese Vollmacht vorlegen und auch bei notwendigen OP für meine Mutter entscheiden, unterschreiben. Eine Bankvollmacht über den Tod hinaus hatte mir meine Mutter schon vor ihrer Erkrankung ausgestellt. In der Patientenverfügung hatte sie genau festgelegt, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht.
Es gibt entsprechende Formulare. Diese Vollmachten auszustellen, ist ein großer Vertrauensbeweis. Den Bevollmächtigten sollte man über seine Wünsche informieren und sagen, wo diese Vollmachten aufbewahrt werden. Sie können auch jederzeit widerrufen werden.
25.01.12 08:12
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