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Pädophil

Ich bin w, 26 und mich würde mal interessieren: Wieso gibt es pädophile Menschen? Was fasziniert diese "Personen" an diesen kleinen, unschuldigen Wesen? Bin auf zahlreiche Antworten gespannt...   >>>

G~abyh76  am 17.12.02  18:36

24.07.03  12:29

eine Niederlage

Guten Tag,

der heute vor dem Amtsgericht in Gronau von uns angestrengte Prozess wird mit einem Urteil gegen mich enden.

Für den Richter war nicht ausschlaggebend, was wer über wen im Internet schreibt, sondern dass ich eine eMail an die Mitarbeiter der Stadt Gronau verfasst und verschickt habe, war für ihn das Ausschlaggebende, er bezeichnete das als "Schmähkritik".

Obwohl ich mir keiner Schuld bewusst bin, da in der besagten eMail lediglich Sachverhalte dargestellt wurden, habe ich - als mir der Richter zwei Möglichkeiten offenliess, entweder den Widerspruch gegen die einstw. Verfügung zurückzuziehen oder einen Urteilsspruch anzunehmen - um den Erlass eines Urteils gebeten, damit die Möglichkeit der Revision nicht automatisch verwehrt ist.

Für mich persönlich ist diese richterliche Entscheidung eine Niederlage, aber es ist noch nicht das letzte Wort darüber gesprochen.

Gabriel Gawlik

C&aqreChOild e$.V.

24.07.03  12:36

Was soll das?

Dieses Forum ist dafür gedacht, über das Thema Pädophilie zu diskutieren.

Es ist nicht dafür da, dass Leute die Ergebnisse ihrer Streitereien ausbreiten.

K}arlstHenWe

24.07.03  12:37

@Karsten

@Karsten

So wie ich das mitbekommen habe, sind bluesky und seine Freundin schon mehrere Jahre zusammen, weil sich beide mögen.

Nicht nur das, wir lieben uns auch.

Ich finde es gut, dass es eine Altersgrenze gibt. Diese bezieht sich aber immer noch auf nicht erlaubte sexuelle Kontakte und nicht auf ein freundschaftliches, verliebtes miteinander gehen.

Dies stimmt im großen und ganzen für sexuelle Kontakte mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren. Was Kinder betrifft, sieht dies aber anders aus. Der Gesetzgeber stellt auch unter Strafe, wenn zwei 13jährige miteinander Sex haben ("Fummeln" reicht da schon aus). Dabei ist laut Gesetzestext völlig unerheblich, ob die beiden verliebt miteinander gehen.

bIl`ueMsky

24.07.03  13:25

@bluesky

bluesky schrieb:

Dies stimmt im großen und ganzen für sexuelle Kontakte mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren. Was Kinder betrifft, sieht dies aber anders aus. Der Gesetzgeber stellt auch unter Strafe, wenn zwei 13jährige miteinander Sex haben ("Fummeln" reicht da schon aus). Dabei ist laut Gesetzestext völlig unerheblich, ob die beiden verliebt miteinander gehen.

Ist dies tatsächlich so? Ich dachte, das Gesetz ist darauf ausgerichtet, sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern / Jugendlichen unter Strafe zu stellen. Also Verbot für ab 18jährige mit unter 14jährigen.

Wer soll eigentlich strafrechtlich belangt werden, wenn z.B. zwei 13jährige miteinander sexuelle Kontakte hatten, wenn das so stimmen soll. Die Aufsichtspflichtigen?

KHarsteHnWe

24.07.03  14:50

@Karsten

Ist dies tatsächlich so?

Ich dachte, das Gesetz ist darauf ausgerichtet, sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern / Jugendlichen unter Strafe zu stellen. Also Verbot für ab 18jährige mit unter 14jährigen.

Wer soll eigentlich strafrechtlich belangt werden, wenn z.B. zwei 13jährige miteinander sexuelle Kontakte hatten, wenn das so stimmen soll. Die Aufsichtspflichtigen?

Jedem Strafgesetz liegt ein so genanntes geschütztes Rechtsgut zugrunde, das es schützen möchte. Im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) ist das die "ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes". Konkret verbirgt sich dahinter die Ansicht, dass jede Sexualität (Körperkontakt, sexuelles Bildmaterial, Geschlechtsverkehr etc.), die von außen an ein Kind herangetragen wird, für dieses schädlich sei. Kinder sollen damit also vor Sexualität an sich und nicht vor unerwünschten sexuellen Kontakten oder vor sexuellen Kontakten mit Erwachsenen geschützt werden. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass für das Alter des Täters beim sexuellen Missbrauch keine Grenze festgelegt ist (Ausnahme: schwerer sexueller Missbrauch).

Wenn zwei 13jährige sexuelle Kontakte haben, so können beide dafür belangt werden. Nach der Gesetzeslogik missbrauchen sie sich gegenseitig. Lediglich die fehlende Strafmündigkeit schützt sie vor einer Bestrafung, nicht jedoch vor Ermittlungen. Etwa 6 Prozent der Tatverdächtigen bei sexuellem Missbrauch sind Kinder.

b/luexsky

24.07.03  15:51

Ja, bluesky,

tu nur so,als hättest du meinen Eintrag an dich nicht gelesen..Ich sag es dir nochmals und immer immer wieder:ES GIBT KEINEN VON KINDERN "ERWÜNSCHTEN" SEX MIT EINEM LUSTGREIS!!! Merk dir das endlich..!:-o Du und deinesgleichen wollen Sex mit Kindern,aber KEIN KIND DER WELT WILL SEX MIT EINEM VON EUCH!!Tut mir leid,dass ich dein Wunschdenken boykottiere,was anderes wirst du von mir NIEMALS zu lesen bekommen..Hör auf zu träumen!Es gibt nichts Schlimmeres,als verantwortungslose Leute mit krankhaftem Wunschdenken...

Mach īne Therapie ,wenn du dich mit den Gegebenheiten nicht abfinden kannst!8-)

mcinkAi

24.07.03  16:08

@KarstenWe bzgl. Strafbarkeit

Ich dachte, das Gesetz ist darauf ausgerichtet, sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern / Jugendlichen unter Strafe zu stellen.

So wie bluesky schon schrieb ist es tatsächlich irrelevant wie alt die Person ist, die sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren vornimmt. Es ergeben sich aber noch andere Probleme aus diesem Gesetz: Sobald eine Anzeige erstattet wurde oder ein Amt von so einer Tat Wind bekommt, wird immer ermittelt. Selbst das Opfter kann nichts dagegen unternehmen. Anders ist es z.B. beim $182 wo es um Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen bis 16 Jahren geht, wo eine Ausnutzung einer Zwangslage besteht. Dort wird nur auf Antrag ermittelt.

Und hier ist nicht der Sex die Straftat, sondern die Ausnutzung jener Zwangslage. Eine weitere Folge aus dem §176 ist die irrsinnige Möglichkeit, dass das Opfer diesen Paragpraphen aus Rachegelüsten ausnutzen kann. Hat ein 13 jähriges Mädchen mit ihrem 14 jährigen Freund Sex, kann sie z.B. nach 5 Jahren eine Anzeige erstatten, weil ihr Freund z.B. fremdgegangen ist und sie ihm eins auswischen will. In solchen Fällen wird vor Gericht natürlich keine Gefängnisstrafe verhangen, oder etwa ein Sicherheitsverwahrung angeordnet. Hier werden meistens Bewährungsstrafen verteilt. Nur nutzt das den betroffenen Tätern nicht viel wenn vorher der Ganze Wirbel der Ermittler stattfindet. Eine Hausdurchsuchung ist fast schon Standard bei solchen Delikten.

Interessant hierbei ist die kürzliche Diskussion um die Strafrechtsverschärfung in diesem Bereich. Im Telepolis Artikel haben die Gerichte vor einer Erhöhung der Mindeststrafen gewarnt:

Die Praktiker bei den Gerichten wiesen zu Recht auch darauf hin, dass es dann wahrscheinlich zu einer vermehrten Einstellung von Verfahren gegen eine Geldbusse kommen würde.

Interessant ebenfalls, dass solche Verurteilungen natürlich ein Bestandteil der Statistiken sind, wo dann "Kinderschützer" kopfschüttelnd davor sitzen und sich fragen wieso die ganzen Kinderschänder nur Bewährungsstrafen bekommen. Wären die Strafen erhöht worden, würde die Statistik durch die erwarteten Verfahrenseinstellungen auf einmal deutlich schrumpfen. Dadurch gäbe es dann keine so großen Zahlen mehr, auf die der Kinderschutz angewiesen ist um Unterstützung auf breiter Front zu bekommen. Und weiterhin ganz interessant ist folgender Standardsatz in den Urteilsbegründungen bei eben diesen Fällen: "Hier handelte es sich um sexuelle Kontakte im Rahmen einer gewöhnlichen Liebesbeziehung". Hier rieche ich doch förmlich das Wort "Einvernehmlich"!

Gruß

ktyxle

24.07.03  16:22

@bluesky

Nun,bluesky... Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Staatsanwalt einen Mann "unschuldig" verurteilt. Was hat jener Mann konkret gemacht? Das möchte ich gern mal wissen... 7 (?) Jahre Knast bekommt man doch nicht "mal eben so, im Vorbeigehen"? Der Begriff "Vergewaltigung" umfasst wesentlich mehr, als "nur" Penetration... Aber um mir ein genaues Bild zu machen, müsste ich schon wissen, was dem Mann angelastet wurde und wie er selbst das dargestellt hat...

Wenn du den Begriff" Verführung Minderjähriger"als veraltet/nicht existent betrachtest, so erinnere ich dich halt erneut an den Paragraphen 176, der eindeutig regelt, was sexueller Kindesmissbrauch ist... 8-)

m=inkxi

24.07.03  16:43

Liebe Liebenden und neutrale Mitleser 8-)

Die geschicktesten Lügen sind natürlich die, die sich hinter Teilwahrheiten verbergen.

Der Gesetzgeber stellt auch unter Strafe, wenn zwei 13jährige miteinander Sex haben ("Fummeln" reicht da schon aus). Dabei ist laut Gesetzestext völlig unerheblich, ob die beiden verliebt miteinander gehen.

Richtig ist, daß der Gesetzgeber formal in diesem Gesetz keine Altersgrenze gezogen hat wer Täter sein kann. Falsch ist aber das er unter 14-jährige unter Strafe stellt, da diese laut § 19 StGB "schuldunfähig" und somit nicht zu bestrafen sind. Mir ist kein Fall bekannt in dem gegen 13-jährige wegen "Fummelns" ermittelt worden wäre geschweige denn das sie bestraft worden wären, wie denn auch, siehe vor.

Ebensowenig wie mir massenhafte Urteile (tatsächlich keins) gegen die minderjährigen Partner von 12 und 13-jährigen Müttern bekannt sind, obgleich hier doch nun offensichtlich mehr als "Fummeln" vorliegt. Die tatsächliche Rechtsprechung spricht hier eine ganz andere Sprache.

Allein dazu könnte man noch seitenweise etwas schreiben (habe ich auch schon irgendwo zw. S. 190 und jetzt) aber es lohnt einfach nicht, da bereits die Grundannahme falsch ist.

Tatsächlich wünschte ich mir aber auch, daß der Gesetzgeber ein Abstandsgebot ähnlich Österreich einfügen würde und sei es auch nur damit endlich dieses dumme Gewäsch der verfolgten Kinder vom Tisch ist.

... Dabei übersehen sie einen wichtigen Punkt: ich hatte geschrieben, dass meine Freundin und ich damals immer wussten, was der jeweils andere wollte. Diese beiden Protagonisten behaupten also in einem Atemzug, es gäbe keine Einvernehmlichkeit zwischen Kindern und Erwachsenen sowie, dass ich angeblich Sex mit meiner Freundin gehabt hätte, als sie 12 Jahre alt war. Denn wenn ich tatsächlich Sex mit meiner Freundin damals gehabt hätte, wäre das einvernehmlich geschehen, ansonsten wäre ich nicht mehr mit meiner Freundin zusammen, sondern im Gefängnis (trotz Strafanzeige von Herrn Gawlik) und sie wäre so "geschädigt" gewesen, dass sie unmöglich ein Abitur mit 1,4 gemacht hätte.

Der User bluesky wurde mehrfach und sehr konkret von verschiedenen Seiten auf seine Äußerungen hinsichtlich des vollzogenen Beischlafes mit seiner "Kindpartnerin" angesprochen.

Genau wie dieses Mal, er verbindet ein vorgebliches Nein ("... wenn ich... gehabt hätte... ") mit Kausalitäten ("... wäre ich... im Gefängnis;... sie wäre so "geschädigt... "), hat er zu keinem Zeitpunkt den ihm vorgehaltenen Tatbestand negiert.

Damit wir uns nicht missverstehen, niemand muss sich gegen einen ihm unterstellten Vorwurf rechtfertigen. Wenn dieser Vorwurf aber durch ein "Missverständnis" entstanden ist, was spricht dagegen dies unmittelbar und mit einem präzisen Nein auszuräumen?

Dieses ist bis heute (s.v.) nicht geschehen und nur deshalb steht dies nach wie vor im Raum.

Wobei es mich jetzt nicht mehr interessieren würde (es wäre längst zu spät und ich bin kein Staatsanwalt), wenn nicht der gleiche User die Straffreiheit für die sexuelle Betätigung und die Pornografie mit Kindern fordern würde.

Das er sich durch den Zusammenhang von Sexualität=geschlechtliche Betätigung und "Kindern ohne Titten und Schambehaarung" selbst schon pornografisch betätigt ist nicht nur folgerichtig sondern geradezu selbstverständlich (für ihn).

Dies wird allerdings auch durch die Nennung eines Nicks keine persönliche Debatte sondern ist lediglich eine Zuordnung von Fakten zu diesem Nick.

Grundsätzlich gilt immer, daß es Ausnahmen von der Regel gibt, d.h. es evtl. unter einer Million 13-jähriger auch eine (n) gibt die/der tatsächlich die Reife - abgeschlossene Pubertät, letzter neurophysiologischer Schub, etc. - hat, eine Beziehung einzugehen.

Ob dies bei der "Kindpartnerin" besagten Pädos der Fall war, wäre erst durch eine längere Befragung sicher auch im Nachhinein noch festzustellen (wird vielleicht ja noch mal jemand nachholen ;-D), ist aber genauso unerheblich wie sonstige Einzelfälle.

Im Sinne einer echten Liebe und zur unbedingten Vermeidung auch von Sekundärschäden! - besteht bei Kenntnis derselben für einen ethisch/moralisch akzeptablen Menschen nicht auch eine Mitverantwortlichkeit?! - würde ich jedenfalls warten, bis auch den gesellschaftlichen Vorgaben (1-2 Jahre bis zur Altersgrenze) Genüge getan wäre.

Das allerdings ist für einen aggressiven Pädo "natürlich" unzumutbar. Denn ihm, nicht etwa dem Kind, dem noch ein ganzes Leben offen steht!, läuft die Zeit, und wahrscheinlich bei näherem Augenschein auch die "Partnerin", davon.

Ich hoffe, nach diesem Text - voller Hass und Fanatismus ;-D- ist auch dem unbedarftesten "neutralen Beobachter" (solls ja geben ;-D) klar, daß mich nicht der User XYZ interessiert sondern lediglich seine Taten und Absichten bzw. diejenigen der aggressiven Pädolobbyisten.

Das ich mich mit Usern a la bluesky, trotz seiner verzweifelten Versuche, nicht mehr unterhalte, liegt lediglich an 2 Umständen, 1. habe ich ihm bereits alles gesagt 2. ist es Zeitverschwendung sich mit den aggressiven Lobbyisten, die sich in einem beabsichtigt oder vollzogen kriminellen Stadium befinden, zu unterhalten, das macht ggfls. der Staatsanwalt.

ciao

h3orst5x5

24.07.03  17:06

kyle, bei allem Verständnis

für Deine "unbeteiligte Art" Pädoargumente schönzureden und/oder auszuschmücken, erzähl doch bitte nicht einen solchen Unsinn.

Hat ein 13 jähriges Mädchen mit ihrem 14 jährigen Freund Sex, kann sie z.B. nach 5 Jahren eine Anzeige erstatten, weil ihr Freund z.B. fremdgegangen ist und sie ihm eins auswischen will. In solchen Fällen wird vor Gericht natürlich keine Gefängnisstrafe verhangen, oder etwa ein Sicherheitsverwahrung angeordnet. Hier werden meistens Bewährungsstrafen verteilt. Nur nutzt das den betroffenen Tätern nicht viel wenn vorher der Ganze Wirbel der Ermittler stattfindet. Eine Hausdurchsuchung ist fast schon Standard bei solchen Delikten.

Noch ist es nach deutschen Gesetzen so, das der Täter nach dem Recht be- und verurteilt wird, das zum Zeitpunkt der Tat für ihn galt, für den besagten 14-jährigen also das Jugendstrafrecht. Wenn dort aber weder Gefängnis noch Sicherheitsverwahrung vorgesehen sind, wieso erwähnst Du es dann? Zufall, Absicht, Unwissenheit?

Im übrigen sei nochmals daran erinnert, Pädolobbyisten fordern nicht die Modifizierung sondern die Abschaffung der §§ 176 ff. StGB und somit eine straffreie Sexualität=Geschlechtsleben und Pornografie mit Kindern ohne Alterseinschränkung.

ciao horst

h>orsbtG55

24.07.03  17:27

Verirrte Schmetterlinge, verwirrte Geister :-D

Liebe "Schmetterlinge",

hat man diesselben im Bauch, so hat dies ganz sicher nichts mit Sexualität=Geschlechtsleben zu tun sondern es ist eine wunderschöne Umschreibung, nicht erst seit Grönemeyer (hoffentlich verwichsel ich jetzt nicht wieder die Namen ;-D), für eine träumerische, nichtkörperliche Verliebtheit und somit wenn überhaupt Erotik.

Nun bemüht sich ja die Pornoindustrie schon seit Jahren mit mehr oder minder Erfolg, allein schon die Sprachgrenzen zwischen Pornografie, Sexualität und Erotik zu verwischen warum also nicht auch die Pädos.

Gemeinsames Ziel, die ganze Welt von 8-80 stöhnt mindestens 12 Stunden täglich vor sich hin - "boah, eh ich bin so geil auf Dich mach s mir."

Brave new fucking world

ciao horst

hAorsxt55

24.07.03  17:30

@horst55

wo ist denn da bitte der Unsinn? Entweder hast Du jetzt meinen Satz nicht verstanden, oder ich habe deine Antwort nicht verstanden. Oder Du versuchst wieder mir irgendwas unter zu schieben um meinen Beitrag pauschal abzuwerten.

Ich habe doch geschrieben, dass in solchen Fällen eben keine Gefängnisstrafen oder Sicherheitsverwahrungen angeordnet werden. Und das eine Straftat nach den Umständen des Tatzeitpunktes verhandelt wird ist wohl jedem klar. Ich weiss halt nur nicht, was Du genau sagen wolltest. Falls Du sagen wolltest, dass ein Jugendlicher nur aus dem Grunde keine Gefängnisstrafe bekommt, weil er noch nicht Erwachsen ist, stimmt das nicht.

Für Jugendliche gelten die selben Gesetze, nur wird dort wegen des Alters des Täters eine verminderte Schuldfähigkeit unterstellt. Es gibt aber auch Jugendliche die im Gefängnis sitzen. Abgesehen davon ist das Jugendrecht auch auf Erwachsene anwendbar, z.B. kann ein 19 Jähriger auch nach Jugendrecht verurteilt werden, wenn die Umstände das erfordern.

Gruß

ksyle

24.07.03  17:40

@ Mercators wife

Du solltest wirklich lesen, was in der Trollforum steht!

Dieses Verein (CareChild), so gut sie es auch meinen kann, arbeitet durch sein Methode gegen seine eigene Ziele! Das muss man auch denunzieren, und das ist dort der Fall. Das einer warnt, so viel Hass gegen Pädos weckt nur neue Vokatio ist berechtigt.

Nsora)_inQmaxl

24.07.03  18:39

sehr mühselig

kyle ist die Unterhaltung mit Dir.

wo ist denn da bitte der Unsinn? Entweder hast Du jetzt meinen Satz nicht verstanden, oder ich habe deine Antwort nicht verstanden. Oder Du versuchst wieder mir irgendwas unter zu schieben um meinen Beitrag pauschal abzuwerten.

Ich habe doch geschrieben, dass in solchen Fällen eben keine Gefängnisstrafen oder Sicherheitsverwahrungen angeordnet werden.

Und genau das ist der Unsinn!

Noch einmal wenn es keine "Gefängnisstrafe" und keine Sicherheitsverwahrung für Jugendliche gibt, wo liegt dann der Sinn, diese überhaupt zu erwähnen?

Das ist genauso sinnvoll wie zu sagen "ich fahre (selbst = aktiv, um dem nächsten Ausweichmanöver vorzubeugen) nicht mit dem Auto" wenn Du weder einen Führerschein noch ein Auto hast. Jetzt kapiert?

Es ist mehr als flüssig, nämlich überflüssig.

Und das eine Straftat nach den Umständen des Tatzeitpunktes verhandelt wird ist wohl jedem klar.

Na, das wage ich aber noch zu bezweifeln.

Ich weiss halt nur nicht, was Du genau sagen wolltest. Falls Du sagen wolltest, dass ein Jugendlicher nur aus dem Grunde keine Gefängnisstrafe bekommt, weil er noch nicht Erwachsen ist, stimmt das nicht. Für Jugendliche gelten die selben Gesetze, nur wird dort wegen des Alters des Täters eine verminderte Schuldfähigkeit unterstellt. Es gibt aber auch Jugendliche die im Gefängnis sitzen.

Auch darin steckt wieder jede Menge Halbgares. Nur kurz, ich bin auf dem Sprung, der wesentliche Unterschied (es gibt noch andere) zwischen Jugendarrest und -strafe sowie andererseits Freiheitsstrafe nach dem StGB ist der unbedingte erzieherische Aspekt in ALLEN Verurteilungen nach dem JGG.

Abgesehen davon ist das Jugendrecht auch auf Erwachsene anwendbar, z.B. kann ein 19 Jähriger auch nach Jugendrecht verurteilt werden, wenn die Umstände das erfordern.

Das war zwar nicht Thema, aber damit Du auch hier auf dem Laufenden bist, die jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 nennt man in der Justiz Heranwachsende und diese können im Einzelfall nach dem JGG be- und verurteilt werden. Neu übrigens, nach der Reform kann die Sicherungsverwahrung auch für Heranwachsende die nach dem StGB verurteilt sind angeordnet werden.

Gruß

h[orsmt55

24.07.03  20:11

naja Horst,

jetzt habe ich zwar verstanden was Du meintest. Aber Trotzdem hast Du da mal wieder aus einer Mücke einen Elefanten gemacht. Es ist ja nicht zu vermeiden, dass man bei dieser Art der Kommunikation nicht immer alle Aussagen so versteht wie sie gemeint sind. Und manchmal ist es auch nicht leicht, die Worte so zu wählen, dass jedes Missverständnis ausgeschlossen wird. Aber bei Dir und einigen anderen in diesem Thread scheint es mir, als wenn Ihr nichtmal kurz nachdenken wollt, ob man den einen oder anderen Satz nicht auch anders verstehen könnte. Ich persönlich interpretiere nicht alles so, wie es mir beim ersten Gedankendurchlauf erscheint. Und man kann ja auch nachfragen. Hast Du ja auch...

Um aber nochmal auf diese Strafsache zurück zu kommen: Du hattest da anscheinend einen ganz anderen Hintergedanken vermutet als ich. Ich hatte kurz vor dem Hinweis mit der SV ein Beispiel aufgeführt, wo ein 14 jähriger Junge theoretisch nach §176 verurteilt werden kann. Ob nun direkt als 14 Jähriger oder erst später war mir eigentlich nicht so wichtig, mit den "5 Jahren später" wollte ich nur eine mehrjährige Beziehung andeuten und keine evtl. rechtlichen Konsequenzen. Und weshalb ich dann extra darauf hingewiesen habe, dass keine SV oder sonstiges verhängt wird, kommt daher, weil ich der Interpretation vorbeugen wollte, dass ich gemeint haben könnte, dass auch diese jugendlichen Täter die volle Härte des Gesetzes trifft. Dann hätte meine Aussage quasi folgenden Inhalt gehabt: §176 ist gefährlich weil selbst Jugendliche verfolgt werden und diese auch ins Gefängnis gesteckt werden. Aber was ich sagen wollte ist dies: $176 ist gefährlich weil selbst Jugendliche verfolgt werden, und diese in der Gesellschaft daraufhin geächtet werden, egal wie das Strafmaß ausfällt. Die Gerichte tun einiges um ein sinnvolles Strafmaß festzulegen. Nur nutzt es nicht viel wenn (bildlich gesprochen) der Mob schon vor den Toren des Gerichts wartet um auf den vermeintlichen Kinderschänder einzuprügeln. Nichts anderes macht die Gesellschaft indem sie durch die mangelnde Differenzierung der Täter alles pauschal als abscheuliche Kinderschänderei abstempelt. Und da Du ja gerade den erzieherischen Sinn bei Jugendstrafen betont hast, wie förderlich ist es wohl für die Entwicklung von vielen Jugendlichen, die wegen dieses Deliktes eine Bewährungsstrafe bekommen haben und sich indirekt ständigen Beschimpfungen ausgesetzt sehen? Wenn die Gesellschaft nicht lernt zu Differenzieren, so wie es die Richter tun, dann wäre es eine Überlegung wert den §176 neu zu gestalten.

Gruß

kLy'le

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