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Sollte Inzest legal sein?

habt ihr auch diese geschichte mit dem geschwisterpärchen, welches 4 kinder gezeugt hat und jetzt vor der verfassungsgericht für eine legalisierung ihrer beziehung streitet, verfolgt ? ich meine (...)   >>>

gIrünes +mädnchen  am 20.02.07  15:06

18.12.07  22:46

@chris0148

wenn es

1. nur um Sex und das Vergnügen geht, 2. beide Teile volljährig sind, 3. beide diese Entscheidung aus freien Stücken getroffen haben, 4. dabei sichergestellt ist, dass es zu keiner Empfängnis kommt, sehe ich nach Durchsicht des Gesetzestext keinen Hinderungsgrund, warum Sex unter Verwandten noch verboten sein sollte, wer es denn möchte. Der Fall der Geschwister ist hiermit ja nicht zu vergleichen!

punkt 2 und 3: dŽaccord. punkt 1: um himmelswillen. schwester, 55 j, geschieden, führt bruder, 50j, verwitwet, den haushalt. bei einer gelegenheit kommt es zum beischlaf, zu beiderseitigem vergnügen. sie zieht zu ihm. sie führen eine lebensgemeinschaft. sex soll okay sein, vergnügen auch, lebensgemeischaft - bähh. nicht nachvollziehbar!

(übrigens, was muss sex ohne vergnügen sein, brrrrrr... ).

punkt 4:die möglichen kinder sind vom gesetz her nicht der hinderungsgrund. lies einfach mal meine vorherigen beiträge. es ist auch vom gesetz her nicht möglich, beischlaf zu erlauben und zeugung zu bestrafen. wenn du punkt 4 als appell an die beteiligten meinst, stimme ich dir voll zu: wäre ich arzt (bin ich nicht, komme aber aus einer ärztefamilie) würde ich einem paar, das aufgrund familiärer vorgeschichte erhöhtes behinderungsrisiko des nachwuchses hat, von eigenem kind abraten. bei kind bruder mit schwester gibt es 2 ansichten: erhöhtes behindeerungsrisiko oder nicht. solange keine der beiden ansichten voll bewiesen ist, würde ich als arzt auch von zeugung abraten. zeugung verbieten- nein.

ein tip: wenn du dich mal gruseln willst, gib bei google die stichworte erbgesundheitsgesetze und zwangssterilisation ein.

e,rryxll

20.12.07  00:16

erryll

ein tip: wenn du dich mal gruseln willst, gib bei google die stichworte erbgesundheitsgesetze und zwangssterilisation ein.

Das wird nicht nötig sein, denn was in der Urteilbegründung des 4. Strafsenates, zu Inzest und anderen Sexualstraftaten zu lesen ist, spricht für sich und das in Bänden

juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=25816&pos=0&anz=4&Blank=1.pdf

Wer sich bei ein wenig sozialer Verantwortung noch ausmalen kann, was da in der Realität passiert sein muß, der wird hier keine schönfärberischen Beiträge zu Inzest schreiben.

cjlFam3

30.12.07  19:23

BVerfG

immer noch nichts aus karlsruhe.

eigentlich war die entscheidung des BVerfG noch für 2007 angekündigt. in meiner örtlichen zeitung stand am 28.12.07 in einem artikel über zu erwartende entscheidungen des BVerfG (Online-Durchsuchung, Pendlerpauschale, Inzest): "Für Aufsehen dürfte eine im Frühjahr erwartete Entscheidung zur umstrittenen Strafbarkeit von Inzest sorgen. Ein Mann aus Leipzig, der in einer Beziehung mit seiner Schwester lebt und mit ihr vier Kinder hat, war zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die aber mit Blick auf das Karlsruher Verfahren vorerst ausgesetzt wurde. Zuständig für den Fall ist Vizepräsident Winfried Hassemer, der Ende Februar in den Ruhestand geht." auf das urteil und vor allem die begründung warte ich mit spannung, vielleicht auch noch der eine oder andere hier.

weniger spannend sind allerdings beiträge, die längst (mehrfach) hier bereits widerlegte positionen beziehen:

Das wird nicht nötig sein, denn was in der Urteilbegründung des 4. Strafsenates, zu Inzest und anderen Sexualstraftaten zu lesen ist, spricht für sich und das in Bänden

juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=25816&pos=0&anz=4&Blank=1.pdf

Wer sich bei ein wenig sozialer Verantwortung noch ausmalen kann, was da in der Realität passiert sein muß, der wird hier keine schönfärberischen Beiträge zu Inzest schreiben.

das soll eine urteilsbegründung zu inzest und anderen sexualstraftaten sein? das ist ein urteil des BGH in einem vergewaltigungsfall, das die sehr mangelhafte beweiswürdigung durch das landgericht rügt, dessen urteil aufhebt und die sache zu neuer verhandlung und entscheidung an eine andere strafkammer des landgerichts zurückverweist. es geht u.a. um die gewichtung von zeugen vom hörensagen. um inzest geht es in dem fall nicht.

niemand kann sich ausmalen, was passiert sein muss, jeder kann sich ausmalen was passiert sein könnte und richter dürfen sich überhaupt nichts ausmalen, sondern müssen beweise würdigen bzw. durch befragung von angeklagten und zeugen erheben. der vergewaltigungsfall ist schon schlimm genug, da braucht man sich nichts ausmalen.

der fall zeigt sehr gut die überflüssigkeit des § 173. fall hier: stiefvater vergewaltigt stieftochter, ca. 11-13j alt, später auch noch als sie 25 ist. der inzest-§ ist auf den fall gar nicht anwendbar. dass nur die leibliche tochter geschützt werden muss, aber nicht stief- und adoptivtochter ist bestenfalls inkonseqent, schlimmstenfalls zynisch.

falls die gewalt nicht beweisbar ist, wird der mann wenigstens noch wegen schweren sexuellen missbrauchs von kindern bestraft, mit auch noch recht hohem strafrahmen.

nehmen wir an, bei diesem fall handelt es sich um die leibliche tochter: wird das urteil nach dem inzest-§ gesprochen? nein, natürlich nicht - das urteil wird nach dem § gesprochen, der den höchsten strafrahmen hat - vergewaltigung. also §173 überflüssig.

vergewaltigung nicht beweisbar, oder ein falls die tochter freiwillig mitgemacht hat - der inzest-§ ist nicht gefragt, also überflüssig. veruteilt wird wegen schweren sexuellen missbrauchs von kindern, wegen des strafrahmens. tochter macht freiwillig mit und ist schon 15 oder 16 oder 17. wird der vater wegen inzests verurteilt? nein, wegen sexuellen missbrauchs einer schutzbefohlenen §173 überflüssig.

bleibt übrig der beischlaf im urlaub, als die tochter 25 jahre alt war. stieftochter: bei gewaltanwendung als vergewaltigung bestraft. einvernehmlicher beischlaf nicht strafbar. eigene tochter. bei gewaltanwendung als vergewaltigung bestraft. einvernehmlicher beischlaf wird nach § 173 bestraft, ohne dass es einen sinnvollen grund gibt, wie ihn Art. 2GG verlangt.

schutz von ehe und familie - absolut inkonsequent. die ehefrau wird sich scheiden, wenn der mann mit ihrer tochter schläft, ob er nun der leibliche oder stiefvater ist.

eErr=yll

31.12.07  12:12

erryll

www.justiz.sachsen.de/olg/content/763.php?page=3&behoerde=2

Lies dir einmal Hintergründe und Prozeßgeschichte genau durch.

Selbst einer der schillerndsten Staranwälte, Bossi, dem keine Peinlichkeit zu schmutzig war um sie aufzugreifen, würde hier die Finger davon lassen. Mutter Courage sagte es vielleicht kürzer und prägnanter: Das Fressen kommt vor der Moral.

Was mich einmal interessieren würde, warum verbeißt du dich so glühend in die Sache?. ???

Denn wenn ich an Bekannte denke, deren Beruf es ist, solchen Leuten psychologisch Rat und Lebenshilfe zu geben, haben schon zwei Tage vor dem Termin Bauchschmerzen und noch zwei Tage danach.

c$lamx3

13.03.08  09:57

Hugh, wir haben gesprochen!

www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,541179,00.html

Das Verfassungsgericht hat geurteilt. Schade, es hätte besser laufen können.

WWolfNgang

13.03.08  14:22

Das Urteil war doch wohl zu erwarten und ist in meinen Augen auch richtig.

P;rixons

13.03.08  14:31

Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand :-/

W|o3lfgagng

13.03.08  14:48

Warum, was spricht gegen das Urteil?

PZrioxns

13.03.08  14:51

Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand

Kenner der Justiz? ;-D

H3auptsta|dtrocxker

13.03.08  15:04

Warum, was spricht gegen das Urteil?

... Hinzu komme, dass Kinder von Geschwisterpaaren ein erhöhtes Risiko hätten, schwerwiegende genetische Schäden zu erleiden. ...

Ganz einfach der Umstand, dass der Staat zum Beispiel auch nicht eingreift, wenn Brillenträger, Gehörlose, Blinde oder sonst in irgendeiner Art genetisch behinderte Menschen Kinder zeugen. Warum wird das beim Inzest anders betrachtet? Das ist es, was ich an der gesamten Gesetzgebung und Urteilen zum Thema Inzest nicht nachvollziehen kann.

Und deshalb halte ich das Urteil für fragwürdig.

AZlcoaOZhraxr

13.03.08  16:21

AlcaZhar

Im Urteilstext heißt es u.a.:

Die unterlegenen Partner in einer solchen Beziehung müssten geschützt werden

Und darum geht es wohl insbesondere - wenn man Inzest nicht unter Strafe stellen würde, würde es in so manch einer "Familie" hoch hergehen - und Leidtragende wäre "der Unterlegene Partner", wohl meist Kinder, oder jüngere Geschwister, die leicht beeinflußbar sind und irgendwann glauben, es sei normal, daß der große Bruder mit den jüngeren Geschwistern schläft ...

Pcr:ionxs

13.03.08  16:29

Hallo, bitte beachten: Es geht hier nicht um Kindersex! Das betreffende Paar ist 21 und 31 Jahre alt, also weit volljährig.

Es gibt sehr viele Familien, wo es "hoch her geht": Ältere Geschwister haben Sex, mit wem auch immer und die Jüngeren erleben halt, dass es so etwas gibt. Na und??

Gut finde ich folgenden Stern-Kommentar:

www.stern.de/politik/panorama/:Inzest-Urteil-Moral-Liebe/614091.html

W}olEfgaxng

13.03.08  16:30

Ich gehe hier immer von einem Beziehungsverhältnis zwischen erwachsenen Geschwistern aus, d.h. 18 oder älter. In dem Alter, denke ich, können und müssen die meisten Menschen eigentlich selbstverantwortlich den Partner aussuchen und Entscheidungen treffen.

Deshalb ist der "Unterlegene Partner" in einem solchen Fall nur ein juristisches Konstrukt.

In dem Fall von Minderjährigen Geschwistern (unter 18) gebe ich dir und auch dem Urteil aber Recht.

A7lcabZhxar

13.03.08  17:13

Hi

Also ich hab ne kleine Schwester von 14 Jahren, und wir verstehn uns sehr gut und ich hab sie sehr lieb. Sie ist ziemlich hübsch und ich gebe zu das sie mein Typ wäre. Aber allein die Vorstellung sie zu "berühren" und all das finde ich nur krank. Menschen die drauf stehn bzw es machen sind nicht normal im kopf.!

A#ndrejl-Delaxny

13.03.08  21:27

gute frage... als erstes denke ich, das es ja normal nicht normal ist, den eigenen bruder oder schwester zu begehren und zu lieben. in der natur ist es so vorgesehen die familien eigenen gene mit anderen zu vermischen. schon allein deshalb suchen wir von natur aus einen nicht familien anhängigen partner.

wenn ich nun von der fehlleitung absehe muss ich aber sagen... gegen "liebe" kann man nichts machen! gefühle kann man nicht steuern, sonnst wäre das leben bestimmt langweilig. es ist ja iegentlich unsere körperchemie die auf einen anderen menschen reagiert. diese ist NICHT bewusst zu beeinflussen!!

ich finde das man solche menschen nicht dafür bestrafen sollte. sie machen es ja nicht aus lust und laune. durch die strafe ändert man auch nichts an deren gefühlen! aber...

ich würde es gesetzlich verankern das in solchen verbindungen keine kinder gezeugt werden! aus verschiedenen gründen. das problem der "innzucht" ist ja eigentlich bekannt. schaut euch nur mal dort um, wo innzucht betrieben wir. also bei tieren. ausser das diese kinder behindert sein können (nicht müssen) haben sie probleme mit ihrem imunsystem. das wird so ziemlich bei jedem kind aus solchen verbindungen der fall sein. denn dafür hat die natur gesorgt.

ich habe letzens einen bericht gesehen, wo es über eine tierart ging, die kurz vorm aussterben ist. der zoologe sagte... das problem bei der gruppe von diesen tieren ist, das die kopieen der gene immer schlechter werden, da kein frisches blut dazu kommt. es ist ein familienverband und es sind die einzigsten die auf dieser welt noch existieren. wir können nun nur noch zusehen, wie diese tierart ausstirbt... dazu kam noch, das die tiere durch diese innzucht immer schwächer werden und somit nicht mehr ihr normales alter bekommen. wie gesagt... lieben ja... kinder nein ich bin ausserdem der meinung das die meissten die in der situation sind, irgendwann doch einen anderen partner suchen bzw finden, wenn man sie nur in ruhe lassen würde. durch diese jagt von aussen klammern sich diese menschen nur noch mehr aneinander. es bestimmt ihr leben und dadurch fixieren die sich nur noch mehr darauf.

mfg

A!ltesLLexder

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