Forum » Suchtprobleme »
27.01.12 00:01
Hallo,
ich weiss nich so recht ob ich hier richtig bin aber ich muß mir jetzt einfach mal alles von der Seele schreiben und hoffe, jemand kann mir rat geben.
Seit Dienstag hat mein Onkel wg seiner Alkoholkrankheit und dem dieser resulierenden Kosanov Syndrom usw. eine Betreuerin. Er befindet sich momentan im Delir und wurde heute aus dem Krankenhaus entlassen. Das Krankenhaus rief heute meine Tante an und meinte diese breuchte ihn nicht abholen er würde einen Taxischein(mit aktueller Anschrift) bekommen und würde ins Taxi gesetzt, wurde er auch und der Anweisung durch das Krh-Personal ihn dort hinzufahren. Gegen 14 Uhr kam dann ein Taxi und die Taxifahrerin BRÜLLTE schon ins Treppenhaus sofort 120 €. Meine Tante war ganz entsetzt, weil er ja einen Taxischein erhalten hatte und sie auch diesen Betrag nicht zuhause hatte. Da meinte die Taxifaherin sie hätte ihn in ein 20km entferntes Dorf gefahren er hätte gesagt er wohne dort. Was auch vor 20 Jahren mal der Fall war. Die Taxifahrerin machte riesiges Theater drang schliesslich in die Wohnung meines Onkels und dessen Frau durchsuchte diese nach Geld nahm dann ein dort am Tisch befindliches Handy wollte noch einen Laptop mitnehmen und nahm die Tasche meines Onkels samt Krankenhauspapieren usw.
Gegen 18 Uhr habe ich dann von der Sache erfahren hab mit dem Krh telefoniert mir den Vorgang schildern lassen und mir das Taxiunternehmen nennen lassen. Dann dort angerufen und dem Chef des Hauses gesprochen, dieser war eigentlich sehr nett und gab die nummer seiner Angestellten. Habe diese anrufen und nach dem Sachverhalt erkundigt, diese war von Angang an sehr unversämt, sagte sicher hab ich gemerkt dass der verwirrt war, habe ihn erst an seine auf dem Transportschein stehende Anschrift gefahren, habe mir dann aber troz Verwirrtheit gedacht nach gut wenn er an den und den ort will fahre ich ihn halt dahin. Auf meine Frage ob sie nicht gemerkt hat, dass er nicht zurechnungsfähig ist antwortet die glatt, doch aber das interessiert mich doch nicht. ... und legt mir auf.
Daraufhin ich wieder beim Chef angerufen, er versprach mir dies zu klären und mich zurück zu rufen. Tat er auch, sage die Fahrerin bringe jetzt die Sachen zurück, ich solle mich doch bitte mit ihr einigen.
Ich bin Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte a.D.
habe ihr gesagt sie bekomme von mir jetzt kein Geld weil sie
1. Gegen die Anweisung des Krankenhauses gehandelt hat,
2. versucht aus der Nichtzurechnungsfähigkeit meines Onkels Profit zu schlagen,
3. Hausfriedensbruch begangen hat,
4. Diebstahl begangen hat,
5. die Krankenhausunterlagen und Sachen meines Onkel einfach an sich genommen hat, ohne den Gesundheitszustand meines Onkels zu kennen und somit erheblichen gesundheitlichen Schaden meines Onkels inkauf genommen hat.
Die Fahrerin war hinterher so scheiss feundlich, man hat gemerkt, dass sie Angst vor den Konsequensen hat
Ich bin über diese Sache sehr geschockt und erbost.
Werde mich morgen bei der zuständigen Stelle beschweren.
Was haltet ihr davon, was würdet ihr tun
27.01.12 00:21
würde ich gern, jedoch kann ich das nicht, mein Onkel ist nicht in der Lage und die Betreuerin darf noch nicht handeln, da sie den Betreuerausweis noch nicht vom Gericht erhalten hat, die Betreuung ist erst seit Dienstag eingerichtet
27.01.12 00:23
Zahlen und Mund halten.
Ist eh ein Skandal daß´solche Leute auf Kosten der Allgemeinheit in der Gegend herumkutschiert werden.
27.01.12 00:38
1. Es heißt Korsakoff.
2. Ein akutes Delir wird er nicht haben, denn das ist ein notfallmedizinisch zu versorgender Notfall.
3. Für WAS bzw. welche Bereiche wurde die Betreuung eingerichtet?
4. Auch Deine Tante kann Strafanzeige stellen, war ja auch ihre Wohnung.
Der Versuch, Dinge mitzunehmen, geht gar nicht.
Die Unklarheit bzgl. der Adresse: Wie soll ein Taxifahrer erkennen, ob jemand verwirrt ist, die richtige Adresse nennt,...? Finde das etwas viel verlangt. Allerdings hätte man nach Abliefern Deines Onkels an der richtigen Adresse auch um Köärung bitten, eine Rechnung ankündigen,... können.
Auf jeden Fall der Taxizentrale melden; und ggf. halt auch Anzeige bei der Polizei.
27.01.12 01:05
Unsere Hausfahrer meinte mal, man solle sich bei der Stadt beschweren.
Denn: Taxifahrer benötigen nach dem Personenbeförderungsgesetz eine Lizenz, die die Stadt vergibt. Man soll eine Beschwerde mit Taxinummer (hinten im fenster) bzw. Namen an die Stadt stellen.
27.01.12 01:06
Ich war auf einer Kommunenseite mal auf dem Unterpunkt "Straßenverkehr / Gewerbliche Personenbeförderung" geraten, vielleicht hältst Du dich daran + google
27.01.12 01:07
Die Unklarheit bzgl. der Adresse: Wie soll ein Taxifahrer erkennen, ob jemand verwirrt ist, die richtige Adresse nennt,...? Finde das etwas viel verlangt.
Übrhaupt nicht, wenn man einen älteren Menschen aus dem KH mit Taxischein mitnimmt, bringt man ihn natürlich an die Adresse, die auf dem Schein steht! Bei Unklarheiten rufen unsere Fahrer immer in der Klinik an und fragen nach.
27.01.12 02:31
Die Betreuerin ist sehr wohl in der Lage die Strafanzeige zu stellen. Die Betreuung ist seit Dienstag eingerichtet und den Bestallungsausweis kann sie ohne weiteres auch nach reichen. Man muss nur gewillt sein im Sinne des Mündels zu handeln! Desweiteren kann auch Deine Tante Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl und Nötigung einreichen, immerhin ist das die eheliche Wohnung.
Ich hätte mich gar nicht erst auf eine Diskussion mit der Fahrerin eingelassen! Beschwerde beim Taxiunternehmen plus Beschwerde bei der Stadtverwaltung (Verkehr), nützt dies alles nix gibt es die nächst höhere Instanz bei der Landesverwaltung!
Übrigens haben die Taxifahrer bei Fahrgästen mit Transportschein ohne Umwege die auf dem Schein angegebene Adresse anzufahren und dürfen lediglich gegen Quittung eine Pauschale (bei Zuzahlung) in Höhe von 5,-€ entgegen nehmen. Bei so was sind die Krankenkassen sehr penibel.
Es spielt bei der ganzen Sache keinerlei Rolle warum und in welcher Verfassung Dein Onkel den Transport benötigte. Fakt ist nur, dass er einen Transport benötigt hatte.
Zahlen und Mund halten.
Ist eh ein Skandal daß´solche Leute auf Kosten der Allgemeinheit in der Gegend herumkutschiert werden.
Bevor Du solche Töne von Dir gibst solltest Dich erst einmal darüber informieren welche Kostenhöhe die Allgemeinheit bei der Beförderung mittels Taxi zu tragen hat.
Transport mittels Krankenwagen liegt bei über 500,-€ , mittels Krankentransport liegt bei 300,-€ und der Transport mittels Taxi liegt bei sage und schreibe um die 20 ,-€ .
27.01.12 02:41
Zuerst einmal sollte deine Tante Strafanzeige stellen.
Wäre das Abliefern an der falschen Adresse überhaupt ein Straftatbestand? Also wegen was sollten Onkel bzw. Betreuerin Anzeige erstattet, was hat sie juristisch verbrochen? Das Fahren zur falschen Adresse war dumm und moralisch fragwürdig, aber...?
27.01.12 12:56
1. Sie ist widerrechtlich in die Wohnung eingedrungen.
2. Sie hat Sachen des Paares mitgenommen.
Und wenn jemand vom Krankenhaus entlassen wird, muss man den natürlich auf die Adresse des Taxischeines bringen. Sonst kann man das nicht mit der KK abrechnen. Außerdem kommt immer noch dazu, dass man vom Krankenhaus kranke Leute aufgabelt und diese ggfs. einen Transport benötigen, weil sie sich mit der Straßenbahn verlaufen und etwas verwirrt sind.
Sowas ist aber jedem Taxifahrer klar.
Zumindest sagen unsere Fahrer uns immer, Taxifahrer (generell) bringen ohne Nachfragen den Patienten zu der Adresse auf dem Schein, man muss es extra in ein Feld eintragen, wenn der woanders hin soll, und sie fragen ja bei uns nach wenn die gefaxte Taxibestellung mit der Taxischeinadresse nicht übereinstimmt, aber i.d.R. bringen Taxifahrer ohne zu fragen an die Adresse auf dem Schein...
... und wenn ein langjähriger Taxiunternehmer mir sowas sagt, dann glaube ich dem mal 
Die Taxifahrerin, die den Onkel von engine gefahren hat, kannte sich entweder nicht aus oder wollte sich an dem Mann bereichern.
27.01.12 13:17
Der Taxifahrer hat das Recht und die Pflicht, die Fahrtkosten, die der Taxameter ausweist, zu kassieren.
Ein vom Krankenhaus ausgestellter "Taxischein" befreit den Fahrgast nicht von der Pflicht, die Fahrtkosten zu bezahlen. Er muss den Betrag bezahlen, bekommt dafür eine Quittung, und kann sich dann von seiner Krankenkasse diesen Betrag abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung erstatten lassen.
Der Taxifahrer hat ein Pfandrecht in Höhe des aufgelaufenen Fahrpreises zzgl. eventueller Aufwandsentschädigung. Von diesem Pfandrecht kann der Taxifahrer auf angemessene Art und Weise Gebrauch machen. Nicht indem er sich gewaltsam Zutrirr in eine Wohnung verschafft, aber zum Beispiel durch Taschenpfändung. Er kann dem Fahrgast auch Uhr, Schmuck oder andere beigeführte Gegenstände abnehmen und als Pfand bis zur Begleichung der aufgelaufenen Kosten behalten.
27.01.12 13:45
Ein vom Krankenhaus ausgestellter "Taxischein" befreit den Fahrgast nicht von der Pflicht, die Fahrtkosten zu bezahlen.
Ein vom Krankenhaus ausgestellter Taxischein befreit gesetzlich versicherte Fahrgäste von der Pflicht, die Fahrtkosten zu bezahlen. Das Unternehmen rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Üblicherweise machen dies nicht alle Taxiunternehmen einer Stadt, sondern nur bestimmte, die mit Krankenhäusern zusammen arbeiten.
Dass das Krankenhaus auch nur einen Fahrer gerufen hat, der mit den KK's abrechnet, davon bin ich eigentlich nach engines Beitrag ausgegangen 
27.01.12 13:46
engine, was stand auf dem Taxischein bei "Kostenträger" eingetragen? "Patient", oder "[Name Krankenkasse]" oder "[Name d. Krankenhauses]"?
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