Alkoholiker in Betreuung , Verwirrtheit unversämte Taxifahrerin

Hallo, ich weiss nich so recht ob ich hier richtig bin aber ich muß mir jetzt einfach mal alles von der Seele schreiben und hoffe, jemand kann mir rat geben. Seit Dienstag hat mein Onkel wg seiner (...)   >>>

eknginxe  am 27.01.12  00:01

27.01.12  18:51

Woher denn, Himmelherrgottnochmal?

Ich weiß es nicht.

WEnn es im BGB, HGB oder sonst einem Gesetzbuch keine explizite Regelung gibt, dann wird es sich um irgendein hergeleitetes Konstrukt handeln, ähnlich wie das konkludente Handeln.

D~er "kleiyne Prxinz

27.01.12  20:51

Hallo @all,

hier war ja in der zwischenzeit ganz schön was los. also ich möchte hier mal aufklären wie sich alles nach einem anstengenden tag verhält.

1. taxiunternehmen hat kein pfandrecht,

2. hat ein taxifahrer bei betrunkenen, kranken, und verwirrten sowie auch kindern eine besondere pflicht drauf zu achten.

3. es durfte nur zu angegebenen adresse gefahren werden,

4. es wird kein eigenanteil fällig.

5. hat die dame hausfriedensbruch begangen, da sie sich mit gewalt zutritt in die wohnung verschafft hat und so ein theater gamacht hat, dass die gesamte hausgemeinschaft zeuge wurde.

6. kann die fahrerin, jetzt sogar ihren beförderungsschein entzogen bekommen.

7. müssen wir keinen cent zahlen!!!

e8ngixne

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