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Versicherung gegen Krankheit und Invalidität

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In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Arten von Kranken­versicherungen, zum einen die gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV), zum anderen die private Kranken­versicherung (PKV). Da sich sowohl die Leistungen als auch die Tarifgrundlagen deutlich unterscheiden, ist es wichtig, sich vor einer Entscheidung gründlich zu informieren.

Bei der GKV sind die Leistungen weit­gehend staat­lich fest­gelegt, sie sind laut Fünftem Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) auf "wirtschaft­liche, aus­reichende, not­wendige und zweck­mäßige Leistungen" beschränkt. Der Beitragssatz ist nicht vom individuellen Risiko des einzelnen Versicherten abhängig, sondern von seinem Einkommen bzw. seiner beruf­lichen Stellung. Dabei findet eine Umver­teilung von Einkommens­starken auf Gering­verdiener und beitrags­frei Versicherte statt, von Gesunden auf Kranke, von Männern auf Frauen, von Ledigen auf Familien, von Erwerbs­tätigen auf Rentner. Bei der GKV werden im Gegen­satz zur PKV keine Alters­rückstellungen für die höheren Kosten älterer Versicherter gebildet, d.h. die Alterung der Bevölkerung durch höhere Lebens­erwartung und niedrigere Geburten­rate führt zu immer höheren Beitrags­sätzen.

In der PKV sind die Versicherungsprämien individuell kalkuliert auf Basis verein­barter Leistungen und persön­licher Risiken des Versicherungs­nehmers bei Eintritt in die Versicherung, unabhängig von dessen Ein­kommen. Im Gegen­satz zur GKV werden bei der PKV Rück­stellungen gebildet, d.h. vorher­seh­bare Kosten­steigerungen durch die Alters­entwicklung innerhalb eines Tarifs werden durch eine Rück­lagen­bildung gemindert. Steigerungen der Lebens­erwartung schlagen sich auch in diesen Tarifen in der Risiko­kalkulation nieder und führen so zu höheren Beiträgen, aller­dings sind diese Tarife unempfindlich gegen­über Änderungen der Geburtenrate.

In Deutschland sind (Stand 2009) 87 % aller Kranken­versicherten gesetz­lich versichert, 13 % sind Mitglied einer privaten Kranken­versicherung. Wer in der GKV bleiben will (oder muss) kann Ansprüche auf Leistungen der PKV durch eine Kranken­zusatz­versicherung erwerben.



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