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Gesetzliche Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Arten von Krankenversicherungen, zum einen die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV), zum anderen die
private Krankenversicherung (PKV). Da sich sowohl die Leistungen als auch die Tarifgrundlagen deutlich unterscheiden, ist es wichtig, sich vor einer Entscheidung gründlich zu informieren.
Bei der GKV sind die Leistungen weitgehend staatlich festgelegt, sie sind laut Fünftem Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) auf "wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistungen" beschränkt. Der Beitragssatz ist nicht vom individuellen Risiko des einzelnen Versicherten abhängig, sondern von seinem Einkommen bzw. seiner beruflichen Stellung. Dabei findet eine Umverteilung von Einkommensstarken auf Geringverdiener und beitragsfrei Versicherte statt, von Gesunden auf Kranke, von Männern auf Frauen, von Ledigen auf Familien, von Erwerbstätigen auf Rentner. Bei der GKV werden im Gegensatz zur PKV keine Altersrückstellungen für die höheren Kosten älterer Versicherter gebildet, d.h. die Alterung der Bevölkerung durch höhere Lebenserwartung und niedrigere Geburtenrate führt zu immer höheren Beitragssätzen.
In der PKV sind die Versicherungsprämien individuell kalkuliert auf Basis vereinbarter Leistungen und persönlicher Risiken des Versicherungsnehmers bei Eintritt in die Versicherung, unabhängig von dessen Einkommen. Im Gegensatz zur GKV werden bei der PKV Rückstellungen gebildet, d.h. vorhersehbare Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung innerhalb eines Tarifs werden durch eine Rücklagenbildung gemindert. Steigerungen der Lebenserwartung schlagen sich auch in diesen Tarifen in der Risikokalkulation nieder und führen so zu höheren Beiträgen, allerdings sind diese Tarife unempfindlich gegenüber Änderungen der Geburtenrate.
In Deutschland sind (Stand 2009) 87 % aller Krankenversicherten gesetzlich versichert, 13 % sind Mitglied einer privaten Krankenversicherung. Wer in der GKV bleiben will (oder muss) kann Ansprüche auf Leistungen der PKV durch eine
Krankenzusatzversicherung erwerben.
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