Navigation am Ende der Seite
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems, alle Versicherten zahlen gleichermaßen, egal ob alt oder jung, dauerhaft krank oder gesund. Der Kassenbeitrag richtet sich einzig und allein nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten, nicht nach der Zahl der versicherten Personen, nicht nach seinem Alter und nicht nach seinem individuellen Krankheitsrisiko. Die Leistungen sind für alle die gleichen, bei besonders niedrigen Einkünften erfolgt eine teilweise oder vollständige Befreiung von Zuzahlungen des Mitglieds. Im Gegensatz zur
privaten Krankenversicherung (PKV) darf die GKV niemandem den Beitritt verwehren.
Die Versicherten erhalten Versicherungsleistungen in Form von Sachleistungen. Dafür erhält der Versicherte eine Krankenversicherungskarte (in Zukunft Gesundheitskarte). Die Abrechnung von Sachleistungen und Honoraren erfolgt direkt zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern und den Krankenkassen.
| Jahr | monatlich | jährlich |
| 2006 | 3.937,50 € | 47.250 € |
| 2007 | 3.975,00 € | 47.700 € |
| 2008 | 4.012,50 € | 48.150 € |
| 2009 | 4.050,00 € | 48.600 € |
| 2010 | 4.162,50 € | 49.950 € |
Gesetzlich krankenversichert sind alle Pflichtversicherten sowie freiwillige Mitglieder der GKV wie auch Ehepartner und Kinder im Rahmen der beitragsfreien Mitversicherung (Familienversicherung). Die Versicherungspflicht gilt insbesondere für abhängig Beschäftigte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (Einkommensgrenze, bei deren Überschreiten die Versicherungspflicht entfällt), Bezieher von Ersatzeinkünften wie Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld etc., Studierende und Familienangehörige von Versicherten. Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern, insbesondere für Selbständige, Bezieher von Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze und Personen nach dem Ende der Versicherungspflicht (geschiedene Ehepartner, Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld u.a.).
Zur Begrenzung der Beiträge und zur Motivation der Versicherten zu einem gesünderen Lebensstil müssen diese Zuzahlungen leisten bei der Inanspruchnahme von Leistungen. Ferner wird eine Praxisgebühr erhoben in Höhe von 10 Euro pro Quartal bei Inanspruchnahme von Leistungen, die über Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Impfungen und Routinekontrollen beim Zahnarzt hinausgehen.
Als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden Leistungen bezeichnet, die von der GKV gar nicht übernommen und dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden. Der Leistungsabstand zwischen der GKV und der PKV kann durch eine
Krankenzusatzversicherung überbrückt werden.
In Kooperation mit finanzen.de
Vergleichsrechner wird geladen, bitte warten Sie einen Augenblick...
Registrieren | Zugangsdaten vergessen? | Hilfe
Startseite | Apotheke | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutz © med1 Online Service GmbH