Navigation am Ende der Seite

Private Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze
Jahrmonatlichjährlich
20063.937,50 €47.250 €
20073.975,00 €47.700 €
20084.012,50 €48.150 €
20094.050,00 €48.600 €
20104.162,50 €49.950 €

In der PKV sind vor allem Personen versichert, die nicht der Versicherungs­pflicht in der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) unter­liegen. Dazu gehören abhängig Beschäftigte mit einem Brutto­einkommen oberhalb der Beitrags­bemessungs­grenze (siehe Tabelle), Beamte (zur Deckung des Teils der Krankheits­kosten, der durch die staat­liche Beihilfe nicht gedeckt wird) und Selb­ständige unabhängig von ihrem Einkommen. In der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag zu entrichten.

Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesund­heits­zustand bei Ein­tritt in die PKV, sowie der ver­ein­barten Leistung. Bei Ände­rung des Gesund­heits­zustands während der Ver­sicherung bleibt der Bei­trag für den Ver­sicherten unver­ändert, Anpassungen der Bei­träge erfolgen nur für eine ganze Tarif­gruppe, nicht für den einzelnen Versicherten.

In der PKV werden Leistungen nach dem Kosten­erstattungs­prinzip erbracht, Behandlung und Therapie sind also nicht wie in der GKV vorgegeben, sondern vom Arzt in Abstimmung mit dem Patienten weit­gehend frei zu bestimmen. Die Rechnungs­erstellung durch den Arzt erfolgt nach der Gebühren­ordnung für Ärzte, Ver­trags­partner des Arztes und anderer Leistungs­erbringer ist der Patient, der diese deshalb bezahlt und die Kosten bei seiner Kranken­ver­sicherung einreicht. Zur Redu­zierung der Ver­sicherungs­beiträge kann der Ver­sicherungs­nehmer eine Selbst­beteiligung bis in Höhe von 5000 Euro pro Jahr wählen, in diesem Fall wird nur der jähr­lich darüber hinaus gehende Betrag von der Kranken­ver­sicherung erstattet. Bei einer Behandlung im Kranken­haus rechnet dieses meist direkt mit der Kranken­versicherung ab. In der Apotheke geht der Ver­sicherte in der Regel in Vor­leistung, da nur wenige Apotheken Medika­mente auf Rechnung verkaufen.

Wer aufgrund seiner gesetzlichen Versicherungspflicht sich de facto nicht privat versichern kann, hat aber die Möglich­keit, den Leistungs­abstand zwischen der GKV und der PKV durch eine Kranken­zusatz­versicherung zu über­brücken.

Vergleich der Versicherer

In Kooperation mit finanzen.de



Was Sie beachten sollten

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine einmal getroffene Entscheidung kann sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirken.

Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten? Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten.

Private Krankenversicherung Rechner

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

powered by finanzen.de

Versicherung »

Registrieren | Zugangsdaten vergessen? | Hilfe

Startseite | Apotheke | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutz   © med1 Online Service GmbH