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| Jahr | monatlich | jährlich |
| 2006 | 3.937,50 € | 47.250 € |
| 2007 | 3.975,00 € | 47.700 € |
| 2008 | 4.012,50 € | 48.150 € |
| 2009 | 4.050,00 € | 48.600 € |
| 2010 | 4.162,50 € | 49.950 € |
In der PKV sind vor allem Personen versichert, die nicht der Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Dazu gehören abhängig Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (siehe Tabelle), Beamte (zur Deckung des Teils der Krankheitskosten, der durch die staatliche Beihilfe nicht gedeckt wird) und Selbständige unabhängig von ihrem Einkommen. In der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag zu entrichten.
Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Eintritt in die PKV, sowie der vereinbarten Leistung. Bei Änderung des Gesundheitszustands während der Versicherung bleibt der Beitrag für den Versicherten unverändert, Anpassungen der Beiträge erfolgen nur für eine ganze Tarifgruppe, nicht für den einzelnen Versicherten.
In der PKV werden Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip erbracht, Behandlung und Therapie sind also nicht wie in der GKV vorgegeben, sondern vom Arzt in Abstimmung mit dem Patienten weitgehend frei zu bestimmen. Die Rechnungserstellung durch den Arzt erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte, Vertragspartner des Arztes und anderer Leistungserbringer ist der Patient, der diese deshalb bezahlt und die Kosten bei seiner Krankenversicherung einreicht. Zur Reduzierung der Versicherungsbeiträge kann der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung bis in Höhe von 5000 Euro pro Jahr wählen, in diesem Fall wird nur der jährlich darüber hinaus gehende Betrag von der Krankenversicherung erstattet. Bei einer Behandlung im Krankenhaus rechnet dieses meist direkt mit der Krankenversicherung ab. In der Apotheke geht der Versicherte in der Regel in Vorleistung, da nur wenige Apotheken Medikamente auf Rechnung verkaufen.
Wer aufgrund seiner gesetzlichen Versicherungspflicht sich de facto nicht privat versichern kann, hat aber die Möglichkeit, den Leistungsabstand zwischen der GKV und der PKV durch eine
Krankenzusatzversicherung zu überbrücken.
In Kooperation mit finanzen.de
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine einmal getroffene Entscheidung kann sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirken.
Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten? Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten.
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