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Lian-Jill
...mit Schwerpunkt auf
Zitatim Haushalt meiner Eltern
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Exsecratus
Wo ist eigentlich das Problem?
Es gibt doch eine Meldepflicht und wenn diese nicht eingehalten wird, dann werden entsprechende Strafen fällig.
Was die steuerliche Seite betrifft, so ist die die Regelung doch ziemlich eindeutig und nur weil die TE bei ihren Eltern wohnt kann der Mittelpunkt der Lebensinteressen dennoch dort sein. Er ist nur etwas schwerer zu belegen. Danach scheidet auch eine Doppelte Haushaltsführung nicht automatisch aus.
Was steuerlich klar sein sollte ist: Wenn Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte angesetzt werden die nicht getätigt worden sind (Fahrten von Hauptwohnsitz zur Arbeit), dann ist das eine Steuerverkürzung.
Also: Zweitwohnung anmelden falls dies aufgrund Meldegesetze nötig ist und beim Finanzamt versuchen eine doppelte Haushaltsführung anzusetzen. Wenn letzteres nicht möglich sein sollte sind eben nur die Fahrten von der Zweitwohnung zur Arbeit abzugsfähig.
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FriedaaZitat
Mir zu doof. Bin raus hier.
Hat aber lange gedauert.
Ich werde mich einfach nochmal erkundigen. Die Wohnung in der Arbeitsstadt ist sowieso nur eine WG also keine eigene Wohnung oder sowas. Ist sogar schon möbliert. Dient als wirklich lediglich zum übernachten an den Tagen, an denen ich länger arbeiten muss.
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zuza
ich denke, dir schwebt vor, fiktive fahrten abzurechnen
das führt bestenfalls dazu, einen fahrtenbuch führen zu dürfen. dieses solltest du dann ohnehin führen (freiwillig immer schön kilometerstand notieren!), da ansonsten schnell probleme mit dem finanzamt entstehen können – denn: 30 km sind ja grad mal irgendwas zwischen 20-30 min ....
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Yurika
Exsecratus, klar kann ihr Lebensmittelpunkt in der Heimatstadt liegen. Solange sie aber keinen eigenen Haushalt führt, sprich solange sie bei ihren Eltern wohnt, kann sie keine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Lebensmittelpunkt hin oder her...
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NoFrills
@ Lian Jill
Die Quelle ist der Bundesfinanzhof. Das Aktenzeichen steht jeweils dahinter.
@ Exsecratus
Na was nun?
ZitatEs gibt doch eine Meldepflicht ...
Also: Zweitwohnung anmelden falls dies aufgrund Meldegesetze nötig ist
@ Yurika
ZitatSolange sie aber keinen eigenen Haushalt führt, sprich solange sie bei ihren Eltern wohnt, kann sie keine doppelte Haushaltsführung geltend machen
Sie bewohnt eine ganze Etage im Elternhaus!!! Wo ist das Problem das die Eltern ihr einen Mietvertrag geben und den Ertrag ihr als Unterstützung wieder zukommen lassen?
@ Friedaa
ZitatDie Wohnung in der Arbeitsstadt ist sowieso nur eine WG also keine eigene Wohnung oder sowas. Ist sogar schon möbliert. Dient als wirklich lediglich zum übernachten an den Tagen, an denen ich länger arbeiten muss.
Dem Finanzamt ist es komplett egal wie du wohnst, es darf nur nicht über 60m2 groß sein!
@ All
Guckt euch meinen Beitrag. Alle Eure Fragen werden damit erschlagen!
Und sollte Euch das nicht so zusagen, sucht unter dem Aktenzeichen nach der höchstrichterlichen Entscheidung und verinnerlicht Euch das.
Und noch ein Tip. Wenn ihr Eure Steuererklärung dem Finanzamt mit den jeweiligen Aktenzeichen des Finanzgerichthofes vorlegt, knickt jeder Finanzbeamte vor dem Entscheidungstext ein.
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ExsecratusZitat
Und noch ein Tip. Wenn ihr Eure Steuererklärung dem Finanzamt mit den jeweiligen Aktenzeichen des Finanzgerichthofes vorlegt, knickt jeder Finanzbeamte vor dem Entscheidungstext ein. NoFrills
Na Du scheinst Dich ja richtig gut auszukennen
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Lian-Jill
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77ergreis
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FriedaaZitat
Dem Finanzamt ist es komplett egal wie du wohnst, es darf nur nicht über 60m2 groß sein!
Die Wohnung selber hat 80m², allerdings sind wir ja eine WG und mein Zimmer ist 16 m² groß. Das wird dann sicher einfach durch zwei geteilt oder? Also sinds 40 m².
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NoFrills
@ Friedaa
Lass Dir von dem Mieter der Wohnung einen Untermietvertrag geben.
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Friedaa
Hab ich auch schon überlegt. Würde das einen Unterschied machen?
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Friedaa
Zumindest würde ich dann offiziell nirgendwo an Mieterin auftauchen, oder?