Zuzahlungsbefreiung
Hallo,
ich bin gerade dabei, die Zuzahlungsbefreiung für meine Mutter, die nach einem Schlaganfall im Pflegeheim lebt, zu beantragen.
Aufgrund chronischer Erkrankung und Pflegestufe 4 sollte das eine reine Formsache sein und sie muß nur 1% ihres Bruttoeinkommens max. pro Jahr dazu bezahlen.
Sie bekommt nämlich weiterhin auch nach der Reha Sprachtherapie, Ergo- und Physiotherapie.
Die erste Rechnung über 95,- € für 6x Sprachtherapie trudelte nämlich bereits ein. Ab 2021 soll das anders laufen.
Wenn ich es recht verstehe, kann man - Variante 1 - die max. Höhe der Zuzahlung pro Jahr vorab bezahlen (sie ist bei der TKK), und dann hat man nichts mehr mit Zuzahlungen zu tun. Alternativ ginge - Variante 2 - Rechnungen sammeln und dann nach einem Jahr die Rückerstattung anfordern.
Bei Variante 1 - wie läuft das? Bekommt man dann gar keine Rechungen mehr? Oder man bekommt sie und dann steht da irgendwas drauf wie "keine Zuzahlung mehr erforderlich?
Ich hatte das noch nie und kenne mich damit nicht aus. Die Antragsunterlagen von der Kasse habe ich bereits vorliegen, aber noch nicht komplett durchgelesen.
Klärt mich auf!
LG
Merlinchen