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DeinFavorit
-.-' an Niobe30.. ne Begründung wäre vll nett..
Und an Amélie32.. ich glaub erstens wirds ne menge stress daheim geben.. und zweitens hat doch jetzt jeder in der Schule nen schlechten eindruck von mir.. also die Lherer zumindest
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Amélie32
Was sagen Deine Eltern denn...?
Und was den Eindruck in der Schule angeht - die Lehrer verbuchen so etwas meistens unter "pubertäres Verhalten", und gehen wieder zur Tagesordnung über, nachdem sie Dich verdonnert haben. Und die Schüler vergessen das sowieso ganz schnell. Die machen selber genug sch***.
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DeinFavorit
Naja warscheinlich wird mein Vater auch noch mim Rektor reden..
Aber ich werd wohl ziemlich ärger bekommen.. und das wo doch jetzt Ferien sind..
Ja die Schüler sind mir egal.. aber die Lehrer.. ich weiß nicht ich glaube die können bei sowas richitg nachtragend sein
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graff
Ich hätte nun auch mal ganz gerne gewusst, warum der Direktor ihm einen Schulerweis geben darf, wenn es kein interner schulvorgang war; sprich weder vollzog sich der Vorgang auf dem Schulgelände, noch während der Schulzeit???!!!
Die erzieherischen Maßnahmen des Schule bzw des Direktors enden doch nach der regulären Schulzeit und obliegen dann wieder den Eltern bzw der Gerichtsbarkeit und dem Jugendamt?
Könnten diejenigen Leute hier, die der Meinung sind, dass der Direktor das darf, auch mit Tatsachen begründen?
Und an den TE: Ich will ja nicht auf dich einhauen, aber in Deutsch hast du keine Bestnoten oder;-D
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Niobe30Zitat
Die erzieherischen Maßnahmen des Schule bzw des Direktors enden doch nach der regulären Schulzeit
Es war doch in einer Freistunde, wenn ichs richtig verstanden hab.
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DeinFavorit
Ich kann mich natürlich auch gewählt ausdrücken doch leider fehlt mir dazu die nötige Geduld und alles einfach schnell abzutippen ist glaub viel befreiender als nach jedem absatz den letzten Satz nochmal durchzulesen und ggf noch zu korrigieren
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FelixQ
Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auch über den Schulweg. Die Schüler sind deshalb angehalten, den Heimweg direkt anzutreten.
Die Sache ist also schon mal eine, die die Schule was angeht.
Ich lese hier immer Haupttäter!??
WER ist denn hier zu wem gegangen??
Denke mal darüber nach.
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graff
ok, ich habe mich selbst schlau gemacht und etwas gefunden:
http://www.ra-kotz.de/schulverweis.htm
Der Verweis scheint daher wohl verhängt werden zu können (wenn man ein Fehlverhalten deinerseits annimt).
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graff
ich meinte natürlich annimmt|-o
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DeinFavorit
Ja aber trotzdem ist er der haupttäter weil er mit der prügelei angefangen hat
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FelixQ
Geiler Richter. Hat den missratenen Eltern, die, statt ihren Sohn vernünftig zu erziehen, ihn lieber mit einer Klage raushauen wollen, mal ordentlich die Leviten gelesen!
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graff
ja, und dann auch noch versuchen, dies auf Staatskosten zu tun:|N:|N:|N
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Moerus1
die beiden letzten Beiträge verstehe, wer kann.
Ich erinnere mal an das alte römische Rechtsprinzip: Audiatur et altera pars - auch die andere Seite ist zu hören. Das kennen die Juristen, ist hier keiner in der Nähe, der sich exakt auskennt? Gegen Willkür und autoritäres Gehabe von Pädagogen (u.v.a.) habe ich auch etwas. Gegen falsche Verdächtigung und Bestrafung würde ich auch kämpfen.
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graff
Entschuldigung, aber unseren beiden letzten Beiträge waren nicht dem Fall des TE, sondern dem Gerichtsbeschluss gewidmet.
Ich selbst sehe das doch genauso wie Du, nämlich dass eine derartige Maßnahme absolut fehl am Platz und willkürlich ist, solange der TE nicht angehört und nicht gerecht abgewogen wird.
Aber so läuft es doch in den meisten Schulen, da will man die Sache schnell vom Tisch haben und ergreift vorschnell Maßnahmen oder lässt dem Betroffenem Schüler überhaupt keine Möglichkeit, sich zu verteidigen ect.
Nur muss man aber sehen, dass man hier nicht vor Gericht ist, wo nur bei absloluter Überzeugung des Gerichts verurteilt wird...; dem Direktor wird das "mitgehangen, mitgefangen" eben ausreichen
Ähnliches und mehr habe ich alles selbst unzählige Male erlebt, aber was für Dinge mir da so vorgeworfen wurden.
Schlußendlich habe ich nie mehr als ein vielleicht einen Eintrag bekommen, da ich mich immer vehement gegen die Anschuldigungen gewehrt habe, bis es dem Direktor zu viel Arbeit wurde und die Sache zu meinem Gunsten abhakte.
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Paula1
Favorit, Du solltest Dich mal nach den Vorschriften erkundigen, nach denen Du bestraft worden bist. Beim googeln habe ich verschiedene Allgemeine Schulordnungen gefunden, aber es wird wohl davon abhängen, in welchem Bundesland Du wohnst, weil das Landesgesetze sind.
Da sollte dann stehen, in welchem Fall welche Maßnahmen angewendet werden dürfen, also auch, ob der Zeitraum überhaupt in die "Gerichtsbarkeit";-) des Direktors fällt und ob das Verfahren korrekt durchgeführt wurde.
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