- 75 Antworten
-
danae87Gast
Ja, volle Zustimmung zum O-Ton hier. Das ist sein Problem, da muss er sich rühren und das organisieren. Ob er das nun mit dir klärt und dich bittet oder mit seinem Arbeitgeber oder jemanden bezahlt oder Kiga-Freundin oder wie auch immer ist sein Ding, aber nicht das der Muter. Sein Wochenende, sein Job und alle zwei Wochen ist tatsächlich erbärmlich wenig.
Und was Silvester angeht: soll die Mutter das kind vor seine Haustür fahren? Wenn ich das richtig verstehe feiert sie mit dem neuen Partner zusammen Weihnachten in der Schweiz mit Kind. Und damit der Herr Papa dann auch Feiertage hat soll sie die Tochter die ganze Strecke zurückfahren und dann mal eben wieder zu ihrem Partner eiern? Aber ihm ist schon die halbe Strecke zu nervig? So ala "Selbst Schuld wenn du dir nen Kerl im Ausland suchst"?
Ich finde dein Partner macht es seiner Ex verdammt schwer ein neues und eigenes Leben zu leben. Er kommt ihr keinen Meter entgegen, damit sie auch eine Chance auf ein neues Glück hat.
Du bist da ganz klar raus. Nicht deine Sache und ich verstehe deine Bedenken total, dass du dann die dumme bist die beruflich zurücksteckt. Ich hätte ihm klar gesagt, dass ich dies eine Mal einen Termin abgesagt habe, dass er sich nun aber echt was überlegen muss, damit er, sollte ich was vorhaben, sein Kind abholen kann oder eben untergebracht hat. Und dann würde ich das auch durchziehen, denn wieso sollten seine Termine und Wünsche wichtiger sein als die aller anderen? Wichtiger als die neue Beziehung der Ex, wichtiger als deine Verabredung mit Freundin und am Ende wichtiger als dein Job und überhaupt?
-
violaveilchen
Ich verstehe den Grundtenor hier überhaupt nicht. Der Vater kann die Tochter nicht vom Hort abholen, weil er arbeitet um unter anderem den Kindesunterhalt zu verdienen. Die Mutter möchte Freizeit. Da geht in meinen Augen das Arbeiten vor. Wären die beiden zusammen, würde sie auch nicht einfach Freizeit einfordern können, wenn der Mann arbeiten muss. Der Mann hat um diese Zeit auch keine Freizeit, er arbeitet schließlich.
Auch der Gesetzgeber sieht das so. Der Umgang dient dazu, dass Vater und Tochter eine Beziehung aufbauen und leben können und nicht, dass die Mutter Freizeit hat.
Die Sache mit Sylvester geht überhaupt nicht. Warum soll der Vater so weit fahren, nur weil die Mutter irgendwo ist. Ort des Abholens ist die Wohnadresse des Kindes und nicht der Ort an dem das Kind gerade Urlaub macht. Und die Pflege der neuen Beziehung der Mutter ist sicher nicht Aufgabe des Vaters.
Ich würde unbedingt den Umgang gerichtlich festlegen lassen unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten des Vaters und sollte kein gemeinsames Sorgerecht bestehen, dieses einklagen. Nicht dass die Mutter mit dem Kind ganz in die Schweiz abhaut.
-
secura
Hallo zusammen,
ich bin sehr betroffen über die zahlreichen Vorwürfe, mein Partner sei bequem und wolle das Kind nicht öfters sehen.
Ich möchte zu dieser Thematik Licht ins Dunkel bringen:
Die Wochenenden sind von der Mutter strikt vorgegeben. Sie gibt vor , wann wir das Kind sehen und wann nicht.
Ein Beispiel aus diesem Jahr: In den vergangenen Herbstferien war die Mutter mit dem Kind 1 Woche in der Schweiz. Diese Woche hat die beiden dranhängenden Wochenenden inkludiert. Das heißt, wir hatten sie zwei Wochenenden hintereinander nicht, und hatten NICHTS zu melden hierbei.
Jetzt kommts: Als sie aus der Schweiz zurück waren, freuten wir uns , nun das Kind wieder zu sehen.
Einen Tag davor erfuhren wir , weil mein Freund die Abholzeit besprechen wollte, dass laut Berechnungen der Mutter , das kommende Wochendende kein "Papa-Wochenende" sei.
Somit sahen wir sie dann eine dritte Woche am Stück NICHT.
Danke Elonora und violaveilchen für das Verständnis in eueren Beiträgen.
Richtig ich könnte auch Samstags die Dinge tun , die ich momentan gerne freitag nachmittag erledige.
Zu den Freitagsterminen gehören allerdings oft Therapie-Termine, die Samstags natürlich nicht stattfinden können.
Ich habe sie nicht monatelang Freitags abgeholt , sondern ca 4 Mal bisher.
-
wintersonne 01
Ist es denn so, dass die Mutter nicht arbeitet? Vielleicht arbeitet sie ja auch und hat nur Freitag eher Feierabend.
-
secura
Teilzeit arbeitet sie
-
secura
Was Weihnachten betrifft : der erste Weihnachtsfeiertag wurde uns zugesprochen . Da möchten wir zu der Mutter von meinem Freund fahren , die etwas weiter weg wohnt . Jetzt wird von uns verlangt dass wir sie um 16 Uhr beim Vater der kindesmutter abgeben.
Wir hätten gerne weigstens an dem tag ein paar Stunden mit der kleinen , aber die regeln stellt die mutter auf
-
wintersonne 01
Aha .... na es ist wohl echt das Problem, dass die beiden Ex Partner keinen guten Umgang miteinander haben. Die eine schreibt vor, der andere muss sich dreinfinden, so geht es natürlich nicht.
Eventeull mal einen Moderator vom Amt einschalten, damit erst mal klare Regeln aufgestellt werden , an die sich alle halten müssen. Die kennen sich erstens gut mit den üblichen Regeln aus und können zweitens vielleicht auch besser vermitteln, wenn Meinungen unversöhnlich aufeinander prallen.
-
GastGast
Ich hätte auch an eine Art Mediation gedacht, nachdem, was du da gerade schilderst. Glaubst du, dass die Mutter des Kindes zu so etwas bereit wäre?
Siehst du irgendwo eine Ursache, warum der Kontakt zwsichen den Eltern so wahninnig schlecht ist?
-
secura
Er hat sie vor einigen Jahren verlassen , nach 11 Jahren Beziehung.
Das tut natürlich sehr weh
-
wintersonne 01Zitat
aber die regeln stellt die mutter auf
da müsste sich dein Partner echt durchsetzen, denn so geht es nicht. Haben sie das gemeinsame Sorgerecht?
-
secura
Da sie nicht verheiratet sind hat er leider kein sorgerecht. Die kleine hat nur seinen Nachnamen
-
danae87Gast
Na, aber Umgangsrecht und Sorgerecht sind ja nicht ein und dasselbe. Erstens kann er das Sorgerecht einklagen, zweitens hat er davon abhängig ein Umgangsrecht, welches ebenfalls im Notfall auch gerichtlich geregelt werden kann, wenn es denn anders nicht geht. Ich würde mich da an seiner Stelle mal beraten lassen, was da so möglich ist, denn so rumschubsen lassen muss er sich nicht.
-
secura
Kann man sich denn beim Jugendamt beraten lassen ohne dass die Gegenpartei darüber informiert wird?
-
danae87Gast
Man kann sich beim JUgendamt beraten lassen, beim Anwalt, aber auch bei Caritas und so, gibt es oft so beratungsangebote. Einfach damit man mal weiß, welche Rechte man überhaupt hat und dann kann man mit dem Wissen bei der Ex schon ganz anders auftreten. Und sollte die Probleme bereiten kann man ja dann erstmal versuchen über Mediatoren oder das Jugendamt eine Einigung zu erzielen und dann bleibt als letztes MIttel der Wahl noch die Klage.
-
blucapartGast
Das sehe ich auch so. Er hat Rechte und Pflichten, genau wie sie. Die Dame meint aber, sie hätte alles Recht und er alle Pflicht.
Dem Umgangsrecht muss sie nachkommen und darf nicht selber entscheiden, dass er sie jetzt mal 3 Wochen nicht sieht. Und ein gemeinsamer Tag muss sicher auch nicht um 16 Uhr enden. Ich denke auch, da sollte er sich mal ans Jugendamt wenden, dass die nochmal das Umgangsrecht erklären.
Ansonsten und wenn man sich das wirklich antun will: Eventuell wäre eine Klage auf Sorgerecht genau das richtige, um sie mal wachzurütteln... zumindest das gemeinsame Sorgerecht steht ihm ja zu, wenn keine "echten" Gründe dagegen sprechen.