rechtliche Situation bei Schäden durch Fehlbehandlung, OP etc
Wie ist das eigentlich? Wenn z.B. bei einer OP etwas schief läuft und der Patient geschädigt wird oder gar verstirbt, und das Ereignis nicht in realistischem Bezug zum Gesundheitszustand oder der OP bzw Grunderkrankung steht (also, nicht zu erwarten gewesen wäre bzw. Hinweis auf einen Ärztefehler ist), ist das dann ein Fall für die Staatsanwaltschaft, oder sind Ärzte rechtlich vor sowas geschützt?
Kann ja eigentlich nicht sein, dass sie sich nicht für dramatische Folgen von Fehlern zu verantworten hätten, sagt der gesunde Menschenverstand, es könnte sich rechtlich ja z.B. um fahrlässige Körperverletzung oder Tötung handeln. Andererseits stelle ich es mir aus der Sicht eines Chirurgen auch schwierig vor, noch meinem Beruf auszuüben, wenn bei Fehlern derart heftige Konsequenzen drohen.
Wie ist denn da die Rechtslage?
Einfach mal neugierdehalber gefragt.