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ItalyElfchen
Das les ich grad erst:
Zitat"Wenn ich nicht soviel Stress hätte, und nicht rauchen würde, dann würden die Dinger aus´m Glas hüpfen!"
genial formuliert! :-D;-D
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-Tinka-
hier mal die verfassungsgerichtentscheidung mit begründung:
ZitatDer Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
1. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt nicht vor.
Zwar schließt das Gesetz die gesetzlich versicherten Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft von der Sachleistung einer
medizinischen Maßnahme zur Herbeiführung einer Schwangerschaft aus.
Sie werden dadurch im Verhältnis zu Ehepaaren finanziell
benachteiligt und müssen, wenn sie die gewünschte künstliche
Befruchtung vornehmen wollen, die gesamten Kosten dafür selbst
tragen.
Die Ungleichbehandlung wäre im System der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht zu rechtfertigen, würde die künstliche
Befruchtung der Beseitigung einer Krankheit dienen. Dann hätte die
Vorschrift, würde sie eine solche Leistung der gesetzlichen
Krankenkasse nur Verheirateten, nicht aber unverheirateten Personen
zugute kommen lassen, vor dem allgemeinen Gleichheitssatz keinen
Bestand. Der Gesetzgeber hat jedoch medizinische Maßnahmen zur
Herbeiführung einer Schwangerschaft nicht als Behandlung einer
Krankheit angesehen. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden. Es liegt im Rahmen der grundsätzlichen Freiheit des
Gesetzgebers, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung näher zu bestimmen, auch in
einem Grenzbereich zwischen Krankheit und solchen körperlichen und
seelischen Beeinträchtigungen eines Menschen, deren Beseitigung oder
Besserung durch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht
von vornherein veranlasst ist.
Der Gesetzgeber hatte hinreichende sachliche Gründe, die Gewährung
von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Herbeiführung
einer Schwangerschaft auf Ehepaare zu beschränken. Er durfte daran
anknüpfen, dass das Bürgerliche Gesetzbuch in Ehegatten Partner einer
auf Lebenszeit angelegten Gemeinschaft sieht und sie gesetzlich
anhält, füreinander Verantwortung zu tragen. In der nichtehelichen
Lebensgemeinschaft kann diese Verantwortung nur freiwillig
wahrgenommen werden. Es liegt im Einschätzungsermessen des
Gesetzgebers, dass er die eheliche Partnerschaft als besonders
geeignet ansieht, die mit den in Frage stehenden medizinischen
Maßnahmen verbundenen Belastungen und Risiken gemeinsam zu
bewältigen. Der Gesetzgeber durfte die Ehe auch wegen ihres
besonderen rechtlichen Rahmens als eine Lebensbasis für ein Kind
ansehen, die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine
nichteheliche Partnerschaft. So ist die Ehe auf Lebenszeit angelegt
und nur unter den Voraussetzungen der Aufhebung oder Scheidung wieder
auflösbar, während nichteheliche Partnerschaften jederzeit beendet
werden können. Die ehelichen Bindungen bieten einem Kind
grundsätzlich mehr rechtliche Sicherheit, von beiden Elternteilen
betreut zu werden. Auch sind Ehegatten einander gesetzlich
verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie zu
unterhalten. Dieser Unterhalt ist mit auf die Bedürfnisse der
gemeinsamen Kinder ausgerichtet, begünstigt auch sie und bestimmt
maßgeblich ihre wirtschaftliche und soziale Situation. Eine solche
Verpflichtung besteht bei Partnern einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft nicht.
2. Ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlich garantierten Schutz von
Ehe und Familie liegt ebenfalls nicht vor. Art. 6 Abs. 1 GG kann
keine Verpflichtung des Gesetzgebers entnommen werden, die Entstehung
einer Familie durch medizinische Maßnahmen der künstlichen
Befruchtung mit den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu
fördern. Es wäre dem Gesetzgeber allerdings verfassungsrechtlich
nicht verwehrt, auch nichtehelichen Partnern den Weg einer
Finanzierung der künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche
Krankenversicherung zu öffnen.
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Firewoman
Hallo Mädels,
ich meld mich auch mal wieder von meiner Forenpause zurück, zumindest hier.
Gibts was neues? Hab ich in den letzten knapp 2 Wochen was verpasst?
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-Tinka-
habe gestern mit dem kiwu-doc telefoniert. da meine PKV ja abgelehnt hat, habe ich gefragt, ob wir einen neuen antrag an die GKV von männe senden müssen. der wusste erst gar nicht, was ich von ihm will und meinte dann, nö... die zahlen für männe halt nur die 50 euro aus dem antrag bzw. davon ja dann nur 50% und das wäre eben so.... ich dachte ich krieg 'nen anfall.... der hatte nicht gesehen, dass im antrag nur männes kosten aufgeführt waren und von den 1000den, die bei mir anfallen war nix erwähnt. als er das dann aber gemerkt hat, meinte er, dass er uns einen neuen antrag ausfüllt, in dem dann alles aufgeführt wird. mann... mir war vielleicht schlecht!!! hatte ihn sofort gefragt, wieso wir dann überhaupt geheiratet haben.... aber zum glück war das nur ein miss(t)verstänis
wünsche euch allen ein schönes wochenende
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supermamiZitat
hatte ihn sofort gefragt, wieso wir dann überhaupt geheiratet haben
Das erinnert mich an ein mal beim Arzt. Da haben wir festgestellt das der GV nicht zum besten Zeitpunkt war und da ist mir ein "Toll, jetzt war der Sex umsonst" rausgerutscht
Fand mein Mann nicht so toll...aber dann mußten wir lachen...
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-Tinka-
hehe...
meine frauenärztin hat mal zu mir gesagt, dass wir wenn wir lust haben, auch sex haben sollen und nicht denken "ach nee... lohnt sich ja heute eh nicht"
da habe ich auch gelacht
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Firewoman
Guten Morgen!
Na Mädels,
hattet Ihr alle ein schönes Wochenende? Wir haben am Samstag mit Freunden gepokert und gestern war ich beim Eishockey. Die Eisbären haben zwar gewonnen, aber das Spiel war trotzdem grottenschlecht...
Kiwutechnisch gibts bei uns nix neues...
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supermami
Oh Pokern ist wohl gerade in Mode... Ob ich meinem Mann so einen Pokerkoffer zum Geburtstag schenke? Ich kan es gar nicht, wieviele Leute müssen es sein zum Pokern?
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-Tinka-
ich glaube das ist egal, wie viele da mitspielen....
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froggy-mami
supermami
ich meine, es reichen schon 2 Männekes. Spannender wirds dann wohl mit mehreren sein:-/
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Firewoman
Supermami
Ja das stimmt, Pokern kommt grad voll in Mode. Wir spielen meistens zu viert, aber zu sechst ist es auch okay. ZU zweit kann man es zwar auch spielen, aber das macht dann nicht wirklich Spaß. Im Pokerkoffer sind die Spielregeln drinne und man lernt das wirklich schnell.
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Firewoman
Achja...
wir spielen immer die Variante Texas Holdem. Andere hab ich bisher auch noch nicht ausprobiert.
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-Tinka-
irgendwie aktualisiert sich die übersicht hier heute gar nicht.... habt ihr auch solche probleme?
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-Tinka-
mann bin ich blöd.... ich habe schon entdeckt, was hier los ist... es gibt einen neuen unterpunkt "kinderwunsch"... na da kann ich ja lange unseren thread in der schwangerschafts-übersicht suchen... *grummel*
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Glueckskaefer
Hallo @ all
ich wollte mich auch mal wieder melden. Mein schöner 19 mm Folli von vor 14 Tagen hat sich leider nicht befruchten lassen - pünktlich kam dann in der letzten Woche meine Regel
Das blöde Urteil hat mich auch ganz schön geschafft: ich habe als Begründung bei uns im Radio gehört: dass unverheiratet nicht so gut für Kinder sorgen können als verheiratete Paare - oh man ich hätte den durchs Radio ziehen können.
Ansonsten warten wir jetzt erstmal bis Ende März / Anfang April auf die nächste Regel und dann geht es mit der 2. IUI weiter.