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Marshmallow
Mädls
Amelie: Danke!
ZitatBei Geld hört Vertrauen auf!
Ich kann die Eltern SEHR WOHL verstehen!!!
Und ich finde es ist das gute Recht der Eltern das zu klären!!!
Bei uns ist es so - wenn ihr verheiratet seit und die Eltern beschenken dich Marsh - fällt das ins eheliche Vermögen!
Im Falle einer Scheidung hat er 50 % Anspruch auf das Geschenkte der Schwiegereltern.
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syd80
Ah ok, dann ist da die Situation bei uns in der Schweiz wohl etwas anders. Wenn nichts vertraglich geregelt ist fällt bei und in der CH das was Marsh während der Ehe von Ihren Eltern erben würde in ihr Eigengut und an diesem Vermögen hätte der Ehemann im Falle einer Scheidung (wenn nichts gereglet ist) keinen Anspruch. Deshalb sieht die Sache bei uns in der CH wohl etwas anders aus.... Bei uns müsste man etwas regeln, wenn man wollte, dass der Ehemann an den Erbschaften auch einen Anspruch hat....
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Marshmallow
Steffi: Ich find das nicht OK so. (Er aber auch nicht, das ist ja auch nicht das Problem). Wenn wir das zusammen geschenkt bekommen würden, dann gut, aber nicht, wenns nur für mich sein soll.
Und wenn wir uns nicht scheiden lassen, dann ist doch eh alles OK. Dann haben natürlich beide was davon. Nur im Fall einer Scheidung ist das doch total unfair!
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Paul-KlingZitat
Wenn man keinen Ehevertrag hat, wird alles geteilt was während der Ehe dazu kommt.
es geht um deutschland, ja? dann stimmt das nicht ganz. gesetzlicher güterstand ist die http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft - das heißt, die vermögen bleiben während der ehe getrennt, und erbschaften sind auch ohne ehevertrag geschützt.
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Marshmallow
Syd: Ja, dann ist es in der Schweiz wohl so, wie's eigentlich in Deutschland auch sein sollte! Nur um die Verhätnisse wie sie in der sChweiz sind, zu bekommen, muss man hier einen Vertrag machen. Wie bescheuert!
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syd80
Ja dann ist die Situation in Deutschland ja doch mehr oder weiniger gleich wie in der CH (so wie Paul-Kling gesagt hatte)? Ich blick nicht mehr durch...
So oder so: Ein Ehevertrag ist IMMER gut! Es kann nie schaden die Verhältnisse klar zu regeln!! Auch wenn man im Zeitpunkt der Heirat nicht an so Sachen denken möchte ist es doch wichtig und ich kann deshalb dich Marsh und deine Eltern voll verstehen!!!
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Amelie83Zitat
Auch wenn man im Zeitpunkt der Heirat nicht an so Sachen denken möchte ist es doch wichtig und ich kann deshalb dich Marsh und deine Eltern voll verstehen!!!
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Marshmallow
Ich kann das da jetzt aus dem Wikipedia-Artikel nicht rauslesen, dass Erbschaften sowieso geschützt sein sollen. Sind sie in der Praxis jedenfalls nicht. Sonst bräuchte man ja keinen Vertrag.
Aber egal. Es ging ja bei unserem Streit nicht um den Inhalt des Vertrags, sondern dass er beim ersten Gespräch nicht dabei war. Und da finde ich, dass ihn das nichts angeht, wenn sich meine Eltern informieren. Danach wird er selbstverständlich einbezogen. Ich verstehe einfach sein Problem nicht.
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Nanjik81
Hallo zusammen,
mein Freund und ich haben vor ca. drei Wochen entschieden ein Baby zubekommen. Mein Freund ist jetzt schon ganz ungeduldig und fragt täglich wie ich mich fühle und ob ich schon schwanger bin!?! Allerdings habe ich auch vor drei Wochen erst meine Pille abgesetzt. Kann man denn dann direkt schwanger werden? Mein Zyklus ist auch sehr unregelmäßig.
Wer von euch ist denn auch gerade fleißig am probieren?
Viele Grüße
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Paul-KlingZitat
Ja dann ist die Situation in Deutschland ja doch mehr oder weiniger gleich wie in der CH
denke ja. es kann aber auch sinnvoll sein, bei großen geschenken der eltern vertraglich zu regeln, dass auch deren wertsteigerung vom zugewinnausgleich auszunehmen ist. so ein sägewerk ist ja zum zeitpunkt der scheidung vielleicht eine million wertvoller. das würde im normalfall zum zugewinn gehören und müsste aufgeteilt werden, obwohl der schwiegersohn gar nicht mitgesägt hat.
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syd80
Ja da hast du recht, es ist das gute Recht deiner Eltern sich zu informieren (ohne das dein Freund dabei zu sein braucht). Dein Freund hatte vielleicht einfach Angst, dass er übergangen wird, aber das wird er ja nicht! Und das wird er auch merken und das Problem wird sicher sicher daher bald klären!! Mach dir also nicht zu viele Gedanken deswegen Marsh und freue dich auf deine Hochzeit!!! :)*@:)
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Paul-KlingZitat
Ich kann das da jetzt aus dem Wikipedia-Artikel nicht rauslesen, dass Erbschaften sowieso geschützt sein sollen.
"Erbschaften und Schenkungen sind privilegiertes Anfangsvermögen und werden dem Anfangsvermögen nachträglich hinzugerechnet oder vom Endvermögen abgezogen."
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Amelie83Zitat
Und da finde ich, dass ihn das nichts angeht, wenn sich meine Eltern informieren. Danach wird er selbstverständlich einbezogen. Ich verstehe einfach sein Problem nicht.
Ich auch nicht
Die Geldsache ist halt schon ne heikle Sache und da kommt es schnell mal vor, dass man glaubt einem wird nicht vertraut.
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syd80
@ Paul-Kling:
Ok, dann ist es in der CH wohl tatsächlich wie in D, denn bei uns ist das mit der Wertsteigerung auch so....
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Marshmallow
Paul-Kling: Nettes Beispiel mit dem Sägewerk!
Trifft es aber gut! Hmm, vielleicht geht's ja auch nur um die Wertsteigerung, bin mir da jetzt nicht 100%ig sicher. Auf jeden Fall weiß ich, dass sowas bei einer Scheidung zu Problemen führen kann.
Musst du eigentlich auch noch aufs Üben warten oder warum liest du hier mit??? (bin nur neugierig)
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